Eingeschränkte Wahlfreiheit
Dienstwagenrichtlinien sind meist zweckgebunden
Der Dienstwagen als Incentive spielt in Deutschland eine wichtige Rolle - allerdings sind die Mitarbeiter bei der Wahl ihres Fahrzeugs noch relativ eingeschränkt. Dies verdeutlichen die Ergebnisse der aktuellen Arval-Studie "CVO Barometer 2010 - Trends im Fuhrparkmanagement". Mit den Antworten von mehr als 3.300 Flottenentscheidern in elf EU-Ländern liefert die Studie wichtige Hinweise, welche Automobiltrends sich im Unternehmensfuhrpark durchsetzen – und damit auch im Privatmarkt eine Rolle spielen werden (siehe Grafik in Bildergalerie).
Welcher Dienstwagen darf es denn sein? Diese Frage dürfen in Deutschland nur wenige Mitarbeiter beantworten: In 17 Prozent der Unternehmen können sie ihr Fahrzeug aus einer vorgegebenen Liste wählen, in jedem fünften Unternehmen (20%) sogar frei innerhalb eines bestimmten Budgets. Der Großteil der Fahrer (62%) hat allerdings keinerlei Mitspracherechte beim Thema Fahrzeugwahl.
„Die Auswahl der Dienstwagen wird meist im Rahmen der Dienstwagenrichtlinie des Unternehmens geregelt“, erläutert Reinhard Happel, Vertriebsleiter bei der Arval Deutschland GmbH. „Hierbei spielen technische, betriebliche sowie hierarchische Aspekte eine tragende Rolle, auf die Mitarbeiter nur bedingt Einfluss nehmen können. Allerdings besteht für die Mitarbeiter oftmals die Möglichkeit, gegen eine Zuzahlung zwischen mehreren Fahrzeugen zu wählen bzw. die Fahrzeugausstattung beliebig aufzustocken.“
Berücksichtigt werden muss allerdings auch, für welchen Zweck den Mitarbeitern ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. So werden laut CVO-Barometer 2010 deutsche Firmenflotten vor allem für Transportfahrten (Pkw bis 3,5 Tonnen) und von Außendienstmitarbeitern genutzt: Jeweils rund ein Viertel der Befragten (26% bzw. 24%) gibt an, seine Flotte zu diesem Zweck einzusetzen, während jeder Fünfte (20%) seinen Fuhrpark für Servicefahrten auf die Straßen schickt.
Der Dienstwagen als Incentive oder im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells darf aber keinesfalls minder bewertet werden: Immerhin fast ein Drittel der Unternehmen (30%) stellt ihren Angestellten entweder ein Fahrzeug innerhalb der Entlohnung als Incentive oder gegen monatliche Kosten, die vom Gehalt abgezogen werden, zur Verfügung. Dieser Verwendungszweck kommt übrigens im europäischen Vergleich deutlich seltener vor: Nur 16 Prozent aller europaweit befragten Flottenentscheider setzen Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Personalentlohnung ein.
Diese beiden unterschiedlichen Verwendungszwecke für Dienstwagen betont auch Reinhard Happel: „Im Flottenmarkt gibt es die große Unterscheidung zwischen einem technischen Fuhrpark, da ist das Auto ein reines Arbeitsmittel, und einem Motivationsfuhrpark. So etwas haben wir zum Beispiel bei Managementfahrzeugen oder bei Mitarbeitermodellen. Diese Zielgruppen bevorzugen höherwertige Fahrzeuge und Ausstattungen und haben dann auch entsprechend mehr Wahlfreiheiten.“ Dadurch besteht für die Mitarbeiter auch ein Anreiz, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingfrist privat zu übernehmen.
Die Studie kann unter www.arval.de kostenlos angefordert werden
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Kommentare
29.07.2010
14:25 Uhr
Dieter Bayer TRUMPF Werkzeugmaschinen
Bitte um Zusendung der Studie.
Herzlichen Dank im Voraus!
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