EU-Fahrerlaubnis
Gesetzesänderung über die Gültigkeit von Führerscheinen geplant
Die Regelung, dass Führerscheine unbegrenzt gelten, kann ab 2013 der Vergangenheit angehören. Mit diesem Termin würde die Gültigkeit des Dokuments auf 15 Jahre festgelegt. Die Bundesregierung plant damit einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2006, die nur noch einheitliche (in Scheckkartenformat) und zeitlich befristete Fahrlizenzen vergeben will, zu entsprechen. Durch den regelmäßigen Austausch würde das Dokument stehts mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet und das aktualisierte Passbild erleichtere die Identifizierung des Inhabers. Auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden und eigentlich unbegrenzt gültig sind, verfallen - und zwar nach zwanzig Jahren.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Führerscheinbesitzer alle fünfzehn Jahre ein neues Dokument erhalten. Mit dem neuen Dokument soll die Vielzahl der in Europa kursierenden Fahrlizenzen abgeschafft werden - man plant ein einheitliches europäisches Führerscheinregister.
Diskussionen gibt es immer wieder um eine verpflichtende ärztliche Untersuchung vor der Neuausstellung des Führerscheins alle fünfzehn Jahre. Während die EU eine Fahrtauglichkeitsprüfung vorsieht, lehnt die Bundesregierung eine solche Regelung ab. In anderen europäischen Ländern ist indessen beispielsweise ein Sehtest vor der Verlängerung der Fahrlizenz obligatorisch.
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