25.01.2012

Fahrtenbuch kann ergänzt werden

Urteil: Rückschlag für Finanzbehörden

Es könnte ein wichtiges Urteil für Firmenwagennutzer sein, deren Fahrtenbuch vom Finanzamt abgelehnt wird: Ein lückenlos handschriftlich geführtes Fahrtenbuch kann durch spätere Aufzeichnungen am Computer ergänzt werden. Das entschieden die Richter des Finanzgerichts Berlin Brandenburg, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im vorliegenden Fall hatte ein Dienstwagenfahrer im Fahrtenbuch die besuchten Geschäftskontakte nur in Stichpunkten aufgeführt und die Detailangaben später in einer Liste am Computer vervollständigt.

Sein zuständiges Finanzamt definierte daraufhin das Fahrtenbuch als nicht ausreichend geführt und wandte die übliche pauschale Ein-Prozent-Versteuerung des privat genutzten Dienstfahrzeugs an. Dagegen klagte der Autofahrer und erhielt vom Finanzgericht recht.

Die ergänzenden Angaben seien nachprüfbar, das Fahrtenbuch lückenlos, mehr sei nicht zu verlangen, urteilten die Richter. (AZ: 12 K 12047/09). SP-X

Kommentare

28.01.2012
12:37 Uhr

Christoph Knödel

Das Urteil zur Fahrtenbuch Thematik finde ich sehr positiv und eröffnet hoffentlich wieder die Möglichkeit der Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches.

 

Christoph Knödel

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