Urteil
Händler muss über Serienfehler aufklären
Verschweigt ein Autohändler einem Kunden einen Serienfehler am Fahrzeug, der zu einem schwerwiegenden Schaden führen kann, haftet er im Falle eines Unfalls. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, wie jetzt der ADAC mitteilte.
Im vorliegenden Fall kaufte ein Kunde einen Gebrauchtwagen bei dem eine Fehlfunktion des Motorhaubenschlosses bekannt war. Wegen dieses Mangels war das Modell vom Hersteller zuvor bereits zurückgerufen worden, denn es bestand die Gefahr, dass sich die Motorhaube bei hoher Geschwindigkeit selbstständig öffnen könne. Genau dieser Fall traf beim Käufer zu. Die Haube klappte während einer Fahrt unerwartet auf und schlug gegen das Dach, der entstandene Schaden betrug 6.000 Euro. Daraufhin klagte der Fahrer gegen den Händler und bekam jetzt Recht. Begründung: Der Händler ist seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. Da der Käufer selbst nichts von dem Wartungsaufwand des Schlosses wusste, konnte er auch keine Reparatur bzw. Wartung vornehmen. (Az. 22 U 157/08).
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