Viel zu schnell: Geldstrafe zu wenig

Urteil: Wer 46 km/h zu schnell ist, muss auch Führerschein abgeben

Wer auf der Autobahn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um fast die Hälfte überschreitet, darf nicht mit einer reinen Geldstrafe rechnen, sondern muss ein Fahrverbot in Kauf nehmen.Im vorliegenden Fall war eine bekannte Schauspielerin auf der A2 mit 146 km/h geblitzt worden.

Das Amtsgericht Bielefeld hatte zunächst nur eine Geldstraße von 400 Euro verhängt, weil die Beklagte wegen ihres Berufs erhebliche Wegstrecken zurücklegen müsse und ein Wegfall der Fahrerlaubnis daher wie ein Berufsverbot wirke. Dies lies das Oberlandesgericht Hamm nicht durchgehen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sei erheblich und das Verhalten damit grob verkehrsordnungswidrig. Allein schon wegen des Lerneffekts reiche eine Geldstrafe daher nicht aus. Und angesichts ihres überdurchschnittlichen Einkommens könne sie sich die Schauspielerin durchaus für einen Monat einen Chauffeur leisten. (Az. III-3 RBs 120/10) SP-X

Neuer Kommentar

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Eintragen
Seite versendenSeite drucken

Ihr Ansprechpartner

Hans-Joachim Mag

mag@fuhrpark.de