B
Bankeinzugsermächtigung
Siehe Abbuchung
Barwert
Dieser Begriff bezeichnet den Gegenwartswert zukünftig fälliger Zahlungen. Der Barwert beinhaltet regelmäßig den Netto-Anschaffungswert des Leasinggebers sowie die notwendige Marge des Leasinggebers für die Verwaltung des Leasingvertrages über die vereinbarte Laufzeit.
Bilanzneutral
Von einem Unternehmen gekaufte Kfz sind als Anlagevermögen in der Bilanz des Unternehmens zu aktivieren. Da bei Leasingverträgen generell die Nutzung der Kfz gemietet wird, haben die genutzten Kfz keinen Einfluss auf das Anlagevermögen und sind somit bilanzneutral, da sie nicht im Anlagevermögen aktiviert werden müssen. Leasingraten können als Aufwendungen sofort als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung des Leasinggebers ist die Reduzierung seines eigenen Risikos und für die Refinanzierung der verkauften Leasingverträge notwendig. Für Leasinggesellschaften gilt ebenso wie für Banken, dass ihnen ab einem Kredit- /Leasingvolumen von mehr als 100.000,– DM (50 000 e) eine Bilanz vorgelegt werden muss. Je besser die Bonität des Leasingnehmers ist, desto günstigere Konditionen kann er regelmäßig verhandeln. Neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen mit nicht guter Bonität müssen berechtigterweise damit rechnen, dass sie zusätzliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Kautionen oder Sonderzahlungen zu stellen haben.
Bürgschaften
Bei nicht ausreichender Bonität (siehe Bonitätsprüfung) verlangen die Leasinggesellschaften berechtigterweise Zusatzsicherheiten wie Bürgschaften. Bürgen können Gesellschafter, Muttergesellschaften, Banken oder Lieferanten sein. Letztere gewähren häufig Rücknahme oder Verwertungsgarantien oder verpflichten sich zum Eintritt in den Leasingvertrag, wenn der Leasingnehmer nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
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