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Fahreranteil

Für die Nutzung eines Dienstwagens steht in vielen Unternehmen eine Referenzrate zur Verfügung. Bedingt durch individuelle Fahrerwünsche können diese Referenzraten leicht überschritten werden. Den Mehranteil hat dann regelmäßig der Fahrer zu tragen. Diesen Mehranteil kann der Fahrer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

 

Fahrzeug-Einkaufskonditionen

Häufig – speziell bei stark heterogenen Fuhrparks unter 50 Kfz – kann es wirtschaftlich sehr interessant sein, wenn die Fahrzeuge durch die ausgewählte Leasing- oder Fuhrparkmanagementgesellschaft bestellt werden. Dies begründet sich in der Tatsache, dass große und professionelle Anbieter häufig über eigene sehr gute Einkaufsquellen und Konditionen verfügen.

 

Fahrzeughalter

Der Fuhrparkbetreiber ist beim Leasing und auch beim Kauf regelmäßig der Fahrzeughalter. Das bedeutet, dass die Fuhrparkbetreiber über den örtlichen und zeitlichen Einsatz der Fahrzeuge verfügen. Die Zulassung erfolgt zumeist auf den Namen des Fuhrparkbetreibers. Somit ist für Dritte zumeist auch nicht erkennbar, ob es sich um ein gekauftes oder geleastes Fahrzeug handelt.

 

Fahrzeughalterhaftung

Fuhrparkbetreiber müssen als Fahrzeughalter alle Verpflichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Versicherungsbestimmungen etc. übernehmen. Der Fuhrparkbetreiber ist immer in der Fahrzeughalterhaftung. Sie kann nur beschränkt auf die Fahrer und überhaupt nicht auf Anbieter, wie Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften, delegiert werden.

 

Finanzamt

Aufgrund des Zuständigkeits-Erlasses entscheidet das für den Fuhrparkbetreiber zuständige Betriebsfinanzamt im Zuge des Bestimmungsverfahrens darüber, wem der Leasinggegenstand (z. B. das Kfz) steuerlich zuzurechnen ist. Das so genannte Belegenheitsfinanzamt teilt diese Entscheidung den übrigen betroffenen Finanzämtern mit. Priorität gegenüber einer vom Finanzamt des Fuhrparkbetreibers evtl. vertretenen anderweitigen Auffassung hat deshalb das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt.

 

Finance-Leasing

Durch Finance-Leasing brauchen Unternehmen für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen keine Kredite aufzunehmen oder das Eigenkapital anzugreifen. Für das Fahrzeug zahlen die Fuhrparkbetreiber konstante Leasingraten, die als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar sind. Damit bietet Finance-Leasing Unternehmen eine Liquiditätsentlastung. Die eingesparten Mittel können für notwendige Investitionen im A- und B-Bereich des Unternehmens eingesetzt werden. In der Regel kann zwischen zwei etablierten Varianten gewählt werden:

_ Finance-Leasing mit Kilometer-Abrechnung

Diese Vertragsform überträgt das Restwertrisiko auf den Leasinggeber. Es wird nur eine feste Laufzeit sowie Laufleistung vereinbart, auf deren Basis die Leasingraten kalkuliert werden. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden am Ende der Laufzeit mit einem vorher festgelegten Schlüssel nachbelastet. Minderkilometer werden nach einem ebenfalls vorher fest vereinbarten Schlüssel vergütet.

_ Finance-Leasing mit Restwertabrechnung

Bei dieser Vertragsform wird der zu erwartende Restwert schon bei Vertragsbeginn festgelegt. Der voraussichtliche Restwert wird auf Basis von Laufleistung und Nutzungsdauer ermittelt. Bei dieser Vertragsform trägt der Fuhrparkbetreiber jedoch das volle Risiko, dass zusätzliche Kosten entstehen, wenn der kalkulierte Wert bei Vertragsende nicht dem Marktwert entspricht. An einem möglichen Mehrerlös, wenn das Fahrzeug einen höheren Verkaufserlös realisiert als kalkuliert war, wird der Fuhrparkbetreiber regelmäßig nur zu 75 % beteiligt. Außer er least eine neues Fahrzeug mit mindestens dem gleichen Kaufpreis bei der gleichen Gesellschaft, dann beträgt die Mehrerlösbeteiligung 100 %.

 

Forfaitierung

Viele Leasinggesellschaften decken ihren enormen Finanzierungsbedarf, der aufgrund des Ankaufs der Kraftfahrzeuge oder anderer Leasingobjekte entsteht, durch regresslosen Verkauf der Leasingforderung (Forfaitierung) an Banken. Dabei übernimmt die forfaitierende Bank das Bonitätsrisiko für die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers, den sie vorher selbst oder durch die Leasinggesellschaft bonitätsmäßig prüft. Die Leasinggesellschaft bleibt für die „Verität“, also den Bestand der verkauften Leasingforderungen, in der Haftung.

 

Fuhrpark-Analyse

Bei der Fuhrparkanalyse wird unterschieden zwischen der

_ Fuhrparkkosten-Analyse

_ Fuhrparkprozess(kosten)-Analyse

und der

_ Fuhrpark-Struktur-Analyse

Bei der Fuhrparkkosten-Analyse, welche entweder durch einen Anbieter, eine Unternehmensberatung oder selbst durchgeführt werden kann, werden die den Fuhrpark betreffenden direkten Kosten wie Leasingraten, Amortisation, realisierte Verkaufserlöse, Werkstatt-, Reifen-, Versicherungs- und Treibstoffkosten etc. untersucht. Hierbei finden Punkte wie Einsatzzweck, Einsatzart, Fahrzeugtyp und Nutzertyp ihre Berücksichtigung. Auf Basis der Ergebnisse kann dann untersucht werden, ob Laufzeit- und Laufleistungsumstellungen oder der Einsatz von anderen Fabrikaten oder Fahrzeugtypen zu relevanten Kostenoptimierungen führen kann. Die Fuhrparkprozess(kosten)-Analyse, welche in der Regel sehr aufwendig ist, da viele Unternehmensbereiche regelmäßig in die Fuhrparkverwaltungsprozesse integriert sind, sollte regelmäßig durchgeführt werden (zweijährlicher Rhythmus). Um zum Beispiel festzustellen, ob die durchgeführten Outsourcingmaßnahmen auch wirklich die Prozesse reduziert haben. Bei der Fuhrparkprozesskosten- Analyse werden alle Prozesse untersucht und bewertet, die im Rahmen der unternehmensübergreifenden Fuhrparkverwaltung (Einkauf, Personal, Buchhaltung, Allg. Verwaltung etc.) anfallen. Diese Analyse kann durch Fuhrparkmanagementgesellschaften oder Unternehmensberatungen und auch selbst durchgeführt werden. Bei der Selbstdurchführung ist es jedoch notwendig, über die notwendigen Tools zu verfügen. Die Fuhrpark-Struktur-Analyse untersucht den Fuhrpark auf strukturelle Schwächen, wie zum Beispiel: Passen die ausgewählten Fabrikate, Fahrzeugtypen, Farben etc. zum Image und angestrebten Marketingauftritt des Unternehmens?

 

Fuhrparkkonzept

Jedes Unternehmen hat eine ganz eigene, spezifische Anforderung an den Fuhrpark. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die angestrebte Fuhrparkkonzeption im Projekt mit folgenden Beteiligten zu erarbeiten: Fuhrparkverwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Vertrieb, Marketing, Einkauf und Personal. Ein Fuhrparkkonzept, das im Konsens mit den genannten Beteiligten entwickelt wurde, wird regelmäßig verwaltungsreduziert, spannungsarm und stabil abgewickelt werden können.

 

Fuhrparkmanagement

Fuhrparkmanagement umfasst alle strategischen und operativen Managementaufgaben, die notwendig sind, um einen Fuhrpark zu betreiben. Fuhrparkmanagement kann im Gegensatz zur Fuhrparkverwaltung oder zum Full-Service-Leasing outgesourct werden. Das Unternehmen würde dann komplett die Managementhoheit an einen externen Anbieter übertragen, der dann nahezu unkontrolliert agieren könnte. Seriöse Fuhrparkmanagementanbieter werden auch immer nur Fuhrparkverwaltungsdienstleistungen und Full-Service-Leasing anbieten.

 

Fuhrparkmanager

Der Schnittstellenverantwortliche zu den externen Dienstleistern sowie zu den internen Bereichen wird als Fuhrparkmanager bezeichnet, wenn ihm die operative Managementkompetenz seitens der Geschäftsführung übertragen wurde.

 

Fuhrparkverwaltung

Zu den Aufgaben innerhalb der Fuhrparkverwaltung gehören unter anderem der Abruf von Leasingverträgen, im Falle des Kaufs die Fahrzeugbeschaffung sowie -verwertung, alle Aufgaben um die permanente Mobilität der Kraftfahrzeuge (Werkstatt, Reifen, Tanken etc.), das Versicherungs- und Schadensmanagement, das Durchsetzen von Garantie und Kulanzansprüchen, das Erstellen des Reportings, die Rechnungsprüfung, die Kontierung, Verbuchung und Zahlung aller anfallenden Kosten sowie alle Aufgaben und die Halterhaftung sowie die Unfallverhütung. Die Fuhrparkverwaltungsaufgaben können – sofern ein qualifiziertes Fuhrparkmanagement installiert ist – zu großen Teilen an externe Anbieter vergeben werden.

 

Full-Service-Leasing

Auto-Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften bieten, über sich oder durch Integration Dritter, Full-Service- Leasing-Konzepte an. Diese Konzepte beinhalten alle relevanten Service-Bausteine, die notwendig sind, um einem Fuhrpark permanente Mobilität zu sichern, bei gleichzeitiger Budgetierung der Kosten. Vom reinen Finance-Leasing über Wartung und Reparatur, Reifen Service, Ersatzwagen-Service, Kraftstoff- Service, Versicherungs- und Schadensmanagement bis hin zur Abwicklung von Kfz-Steuer und Rundfunkgebühren-Service und Darstellung eines Reportings sind alle Module in der gewünschten Variante erwerbbar. Neben zumeist direkten Kostenvorteilen werden häufig auch die Prozesskosten erheblich reduziert.

 

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