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Handelsregister-Auszug
Etliche Leasinggesellschaften verlangen im Rahmen der Bonitätsprüfung einen aktuellen Handelsregister-Auszug des Fuhrparkbetreibers, um die Richtigkeit der Unternehmensdaten und die Vertretungsberechtigung zu prüfen. Dazu sind Leasinggesellschaften gemäß KWG (Kreditwesengesetz) verpflichtet.
Haftpflichtversicherung
Im Rahmen seiner Pflichten und seiner Haftung als Nutzer der Leasingobjekte der Kraftfahrzeuge ist der Fuhrparkbetreiber als Leasingnehmer gehalten, die Objekte gegen alle dem Leasinggeber erforderlich erscheinenden Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Da der Leasinggeber juristischer Eigentümer bleibt, hat der Leasingnehmer dies dem Versicherer anzuzeigen.
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