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Laufzeit des Leasingvertrages
Die Laufzeit eines erlasskonformen Leasingvertrages richtet sich nach den Vorschriften der amtlichen AFA-Tabellen, welche regelmäßig vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht werden. Die Grundleasingzeit muss sich immer innerhalb eines Rahmens von 40 bis 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstandes bewegen. Dies bedeutet bei z.B. Personenkraftfahrzeugen, die einer AFA von 72 Monaten unterliegen, dass eine Leasingvertragsdauer von 29 – 65 Monaten möglich ist, sofern es sich nicht um km-Leasingverträge handelt.
Laufzeitkongruenz
Die Laufzeit von Leasingverträgen sollte möglichst kongruent zu den vorgesehenen Nutzungszeiten und km-Laufleistungen der Leasingobjekte – z.B. Kfz – gestaltet werden. Hierbei sollte der Grundsatz „pay as you earn“ stets berücksichtigt werden. Dies gilt natürlich auch für die Leasinggesellschaft, die gehalten ist, die Refinanzierung der Leasingverträge laufzeitkongruent durch Darlehnsaufnahme oder Forfaitierung sicherzustellen.
Leasing
Mit dem Begriff „Leasing“ wird die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern, wie z.B. Automobile, gegen Entgelt verstanden. Wichtig ist hierbei, dass der Eigentumserwerb an dem Leasingobjekt durch den Leasingnehmer prinzipiell ausgeschlossen bleibt. Das Wort „Leasing“ entstammt der englischen Sprache: „to lease“ = vermieten, verpachten. Der Ursprung des englischen „to lease“ ist wiederum im lateinischen „laxare“ = lockern, lösen zu finden.
Leasingfähigkeit
Als „leasingfähig“ im Sinne des § 95 BGB werden alle Objekte bezeichnet, die als selbstständige Wirtschaftsgüter genutzt werden können, fungibel und drittverwendbar sind.
Leasing-Erlass
Siehe hierzu „Erlasse“
Leasingrate
Die monatliche und manchmal auch vierteljährliche Leasingrate wird aus dem Leasingfaktor in Prozent vom Anschaffungswert des Objektes berechnet und bleibt in der Regel für die gesamte Laufzeit unverändert.
Leasingsonderzahlung
Hierunter versteht man eine insbesondere im Kfz-Leasing mit Freiberuflern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Trainer, Architekten) steuerlich interessante Zahlung am Anfang des Leasingvertrages, da jene Berufsgruppen die Leasingsonderzahlung sofort steuerlich geltend machen können. Bei Unternehmensneugründungen oder nicht optimaler Bonität eines Unternehmens wird die Leasingsonderzahlung seitens der Leasinggesellschaft häufig gefordert, um das vorhandene Kreditrisiko zu minimieren.
Leasingvertrag
Für Leasingverträge gilt generell die Vertragsfreiheit. Bestandteile aus dem Mietrecht (BGB § 535 ff.) sowie dem Schuldrecht sind in den Verträgen wiederzufinden. Der Leasingvertrag sichert in seiner Gestaltung, Durchführung und Handhabung die Position des Leasinggebers als rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer, damit die Leasingraten beim Leasingnehmer steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Leasingvertragsbedingungen
Die allgemeinen Leasingbedingungen sind Grundlage eines jeden zwischen Leasingnehmer und Leasinggesellschaft geschlossenen Vertrages. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sollten den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen (AGB-Gesetz). Da zu Beginn des Leasingvertrages die Leasinggesellschaft den größten Teil ihrer Leistung bereits erbracht hat, wohingegen der Leasingnehmer (hier: Fuhrparkbesitzer) noch über Jahre zu Geldleistungen verpflichtet ist, sind auch die Leasingbedingungen häufig in einer gewissen Einseitigkeit gehalten.
Leistungsstörungen
Dieser Begriff steht für zwei unterschiedliche Störungen im Vertragsablauf eines Leasingvertrages:
1. Störungen/Unterbrechungen/stark verspätete Zahlungen bei den einzelnen Leasingraten durch den Leasingnehmer
2. Technische Funktionsstörungen bei den verleasten Objekten (z. B. Pkw). Bei Leistungsstörungen an den Objekten sind jedoch die Leasingraten immer in voller Höhe weiterzuzahlen. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall jedoch berechtigt und verpflichtet, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.
Lieferung
Mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung des funktionstüchtigen Leasingobjektes (z. B. Kfz) beginnt der Leasingvertrag und somit die uneingeschränkte Zahlungspflicht des Leasingnehmers. Dokumentiert wird die Lieferung des Leasingobjektes durch die Übernahmebestätigung.
Liquidität
Eines der wichtigsten qualitativen Argumente für Leasing heißt Erhalt der Unternehmensliquidität. Die hundertprozentige Zurverfügungstellung der benötigten Investitionsmittel (z. B. für einen Fuhrpark) durch eine Leasinggesellschaft macht es möglich, dass die Kosten für die Investitionsgüter erst dann anfallen, wenn diese durch ihren Einsatz selbst wieder Geld verdienen.
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