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Markenunabhängige Leasinggesellschaft
Markenunabhängige Leasinggesellschaft ist, wie es die Bezeichnung schon ausdrückt, unabhängig von einzelnen Automobilherstellern bzw. von Automobilhändlern.
Markenabhängige Leasinggesellschaften
Markenabhängige Leasinggesellschaften haben regelmäßig einen Automobilhersteller oder einen großen Automobilhändler als Gesellschafter im Hintergrund.
Mängelrüge
Wenn Mängel am Leasingobjekt vorliegen, sind diese generell gegenüber dem Lieferanten zu rügen. Die Leasinggesellschaften bevollmächtigen durchweg ihre Leasingnehmer zur Geltendmachung der Mängel. Der Lieferant ist innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist verpflichtet, zutreffende Mängel zu beseitigen bzw. das Leasingobjekt zu wandeln. Kann oder will er dies nicht tun, so ist unter Umständen die Leasinggesellschaft für die Mängelrügen verantwortlich (z. B. Leasinggesellschaft hat die Fahrzeuge selbst beschafft und der Händler meldet vor dem Mängeleintritt Konkurs an) und muss dieser abhelfen. Geschieht dies nicht, kann der Leasingnehmer die Leasingraten unter bestimmten Umständen angemessen kürzen bzw. bis zur Mängelbeseitigung zurückhalten.
Maintenance
Einige Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften bieten eine Dienstleistung namens „Maintenance“ an. Hierunter ist regelmäßig die klassische Dienstleistung „Wartung, Inspektion und Verschleißreparaturen“ für Kfz zu verstehen.
Mehr-/Mindererlös-Aufteilung
Bei Teilamortisationsverträgen (auch Restwertvertrag genannt) trägt der Leasingnehmer (also z. B. der Fuhrparkbetreiber) das Restwertrisiko. Liegt der Verkaufserlös eines Kfz am Ende der Laufzeit unter dem am Anfang kalkulierten Restwert, hat der Leasingnehmer die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und Verkaufserlös der Leasinggesellschaft zu erstatten. Liegt der Verkaufserlös über dem kalkulierten Restwert, stehen dem ehemaligen Leasingnehmer 75 % des Mehrerlöses zu. Die verbleibenden 25 % erhält er regelmäßig immer nur dann, wenn er einen neuen mindestens gleichwertigen Leasingvertrag abschließt.
Mehr-/Minderkilometerabrechnung
Bei den so genannten Kilometerverträgen (korrekt: closed-end-Verträge) vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer eine Gesamtlaufleistung in Kilometern innerhalb der fest vereinbarten Laufzeit. Bei Rückgabe des Kraftfahrzeuges wird dann der reale Kilometerstand der vereinbarten Kilometerleistung gegenübergestellt. Je nach dem müssen dann im Vorwege vereinbarte Euro- Anteile je Mehrkilometer nachgezahlt werden bzw. werden bei Minderkilometern erstattet. Üblicherweise werden 2500 Mehr-/ und Minderkilometer bei der Endabrechnung nicht berücksichtigt.
Mehrwertsteuer
Die Leasinggesellschaft bezahlt die Rechnung des Händlers (Lieferanten) mit Mehrwertsteuer. Diese Mehrwertsteuerzahlung verrechnet die Leasinggesellschaft als Vorsteuer mit den von ihr vereinnahmten Mehrwertsteuern aus den Leasingraten. Der Leasingnehmer zahlt die Leasingraten zuzüglich Mehrwertsteuer, die er seinerseits als Vorsteuer geltend macht. Problematisch wird dies nur für Unternehmen, die keine Vorsteuer geltend machen können (z. B. Banken, Versicherungen). Jene müssen akzeptieren, dass ihre realen Leasingkosten immer zusätzlich um die Mehrwertsteuer belastet sind.
Mietsonderzahlung
Siehe hierzu Leasingsonderzahlung.
Mietbedingungen
Siehe hierzu Leasingbedingungen.
Mietkauf
Mietkauf – also kein Leasing, wie häufig vermutet wird – liegt immer dann vor, wenn die Aktivierung des Leasingobjektes (z. B. ein Pkw) im Anlagevermögen des Endverbrauchers sowie die Passivierung einer Kreditverbindlichkeit beim Leasingnehmer (Mietkäufer) erfolgt. Dies ist meist dann der Fall, wenn z.B. für „echtes“ Leasing gemäß den Vorschriften der Leasingerlasse die erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Achtung: Da es sich beim Mietkauf quasi um einen Verkauf auf Raten an den Mietkäufer handelt, ist die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietforderung einschließlich Zinsen mit der ersten Rate zu bezahlen.
Miet-/Leasingvorauszahlung
Primär bei schwierigen Bonitätssituationen und Unternehmensneugründungen (bis zu 3 Jahre ab Gründung) greifen die Leasinggesellschaften auf die Mietvorauszahlung als Zusatzsicherheit zurück. Zumeist werden 20 bis 25 % der Investitionssumme als Mietvorauszahlung verlangt. Zumeist reduziert die geleistete Mietvorauszahlung jedoch die zukünftig anfallenden Zinsaufwendungen.
Mobilien-Leasing
Dieser Begriff steht für das Leasen generell aller beweglichen Objekte. Darunter versteht man Automobile, Computer, Maschinen, Schiffe, etc. Mobilien-Leasing grenzt sich hierdurch vom Immobilienleasing (Häuser, Supermärkte, Staudämme, Autobahnen) sowie dem Betriebsvorrichtungsleasing, einer Leasingmischform, ab.
Miet-/Leasingnebenkosten
Diese Aufwendungen sind – wie bei der konventionellen Finanzierung vom Eigentümer – hier vom Mieter/Leasingnehmer zu zahlen. Hierzu zählen primär Instandhaltungskosten und Versicherungsprämien.
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