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Objektprüfung
Ein wichtiger Bestandteil der Bonitätsprüfung eines Leasingengagements durch eine Leasinggesellschaft ist die Objektprüfung. Der Leasinggeber hat als Eigentümer ein elementares Interesse, nur langfristig werthaltige Objekte, bei denen über Jahre hinaus die Wartung, Reparatur und Ersatzteilversorgung durch den Hersteller gewährleistet ist, zu verleasen. Bei der Objektprüfung sind folgende Punkte wichtig: angemessener Einkaufspreis, hoher Distributionsgrad, große Akzeptanz des Objektes in der jeweiligen Branche, dichtes und internationales Vertriebs- und Wartungsnetz sowie stabile Preise für Gebrauchtobjekte (z. B. Pkw).
Operating-Leasing
Dieser Begriff steht international für Leasingverträge, die Wartung, Reparatur, Verschleißinstandsetzungen etc. mit einschließen. Operating-Leasing kann mit dem in Deutschland üblichen Begriff „Full-Service-Leasing“ gleichgesetzt werden. Operating-Leasing wird zumeist nur in Verbindung mit Kraftfahrzeugen angeboten.
Optionsrecht
Das Optionsrecht zum Erwerb des Leasinggegenstandes darf generell nur bei Vollamortisationsverträgen seitens des Leasingnehmers ausgeübt werden. Häufig praktizierte Umgehungen – speziell bei Teilamortisationsverfahren (Restwertvertrag resp. Kilometervertrag) – sind als steuerrechtlich hoch problematisch einzustufen. Nach ordnungsgemäßer Erfüllung von Vollamortisationsverträgen – und nur hier – hat der Leasingnehmer das Optionsrecht, das Leasingobjekt zum Restbuchwert nach amtlicher AFA zu kaufen.
Outsourcing
Unter Outsourcing wird das Auslagern einfacher und schwieriger Verwaltungstätigkeiten und anderer Aufgaben an Dritte verstanden, die nicht zum Kerngeschäft des Leasinggebers gehören. Ziel des Outsourcing von C-Aufgaben – also nicht Kernaufgaben – ist es, die direkten und indirekten Kosten im Unternehmen zu senken und vorhandene Kapazitäten – zumeist hoch qualifizierte Mitarbeiter – auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Beim Outsourcing ist unbedingt zu beachten, dass das Schnittstellenmanagement als auch das strategische, konzeptionelle und operative Management beim Outsourcingnehmer, also zum Beispiel beim Fuhrparkbetreiber, verbleibt. Speziell im Fuhrparkbereich wurden in der Vergangenheit immer wieder auch Managementaufgaben an den externen Anbieter vergeben. Dies hatte jedoch zur Folge, dass der externe Anbieter über die Kostenentwicklung entscheidet und nicht der Fuhrparkbetreiber selbst.
Outgesourctes Outsourcing
Eine kleine Zahl von reinen Fuhrparkmanagement- oder Flottenmanagementanbietern bietet selbst keine Leasingdienstleistung an, sondern kauft diese wiederum bei Dritten ein. Hier ist generell große Vorsicht geboten, denn diese angeblich so günstigen Leasingraten der Drittanbieter werden erkauft über nicht vorhandene Transparenz (AGB´s, Endabrechnungsverhalten, Basel II-Problematiken etc.) des Drittanbieters. Häufig ist auch nicht prüfbar, inwieweit der Drittanbieter in einem ungesunden Abhängigkeitsverhältnis zum Erstanbieter der Fuhrpark- oder Flottenmanagementdienstleistungen steht. Hier ist es von ungeheurer Wichtigkeit, auch mit dem separaten Leasinganbieter einen separaten Rahmenvertrag abzuschließen.
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