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Patronatserklärung

An Stelle von Bürgschaften können z.B. bei neugegründeten Tochterunternehmen von Großkonzernen oder bei Neugründungen von Unternehmen mit starkem Gesellschafterhintergrund zur Verbesserung der Sicherheit des Leasinggebers bzw. Fuhrparkmanagementanbieters auch so genannte „harte“ Patronatserklärungen seitens des Sicherungsgebers (Mutterkonzern, Gesellschafter etc.) abgegeben werden. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass keine Bürgschaftsprovisionen anfallen. Für den Patronatsabgebenden hat es den Vorteil, dass die Patronatserklärung im Gegensatz zur Bürgschaft absolut bilanzneutral ist.

 

Phasen des Leasing-/Fuhrparkmanagement-Einzelvertrages

_ Fahrzeugauswahl

Die Basis für den wirtschaftlichen Betrieb eines Fuhrparks ist die professionelle Fahrzeugauswahl. Diese kann bei vielen Anbietern in enger Zusammenarbeit mit professionellen Mitarbeitern durchgeführt werden.

_ Angebotsphase

Auf Basis der Daten aus der Fahrzeugspezifikation, den möglichen Nachlässen sowie dem zu kalkulierenden Restwert auf Basis der gewünschten Laufleistung sowie der Nutzungsdauer wird das Angebot zuzüglich etwaiger Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen erstellt.

_ Leasingantrag

Nach Auswahl eines Angebotes wird der dazugehörige Leasingantrag, rechtsverbindlich unterschrieben und gestempelt, der Leasinggesellschaft eingereicht. An diesen Antrag ist der zukünftige Kunde nun vier Wochen gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann die Leasing- oder Fuhrparkmanagementgesellschaft den Antrag annehmen oder ablehnen.

_ Fahrzeugbestellung

Nach Eingang des Antrages sowie der erfolgreichen Bonitätsprüfung setzt sich nun der Anbieter mit dem Fahrzeuglieferanten in Verbindung. Entweder tritt er in die schon bestehende Kaufbestellung des vorgegebenen Lieferanten ein, oder er bestellt bei einem eigenen oder vorgegebenen Lieferanten selbst.

_ Vertragsbestätigung

Je nach Gesellschaft erhält der Kunde die Vertragsbestätigung direkt nach Annahme des Vertrages oder erst nach Auslieferung des Kraftfahrzeuges. Dies hängt unter anderem von dem bestehenden Rahmenvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden ab. Nach Erhalt der Vertragsbestätigung und der Abnahme des Kraftfahrzeuges ist der Vertrag – seitens des Kunden offiziell unkündbar – geschlossen.

_Vertragsende

Bei Vertragsende wird das Kraftfahrzeug an den Anbieter (Leasing- oder Fuhrparkmanagementgesellschaft) zurückgeben. Hiernach erfolgt die Endabrechung auf Basis von Mehr- und Minderkilometern sowie außergewöhnlichen Beschädigungen am Objekt.

 

Prüfung des Leasing-/Fuhrparkmanagementantrages

Hier prüft der Anbieter im wirklich besten Interesse für seinen Kunden, ob der Antrag den rein förmlichen Anforderungen entspricht (vollständig ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt, steuerliche und rechtliche Anforderungen erfüllt etc.?). Hiernach erfolgt eine Bonitätsprüfung – sofern jene nicht schon innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt ist – auf Basis der Vorschriften aus dem Kreditwesengesetz. Ab einer Gesamtleasingobjektsumme von mehr als 50 000,– € ist der Anbieter regelmäßig gesetzlich verpflichtet – auf Basis des Kreditwesengesetzes –, auch die aktuellen Bilanzen des Kunden zu prüfen. Sodann ist der Anbieter verpflichtet, das gewünschte Objekt sowie seinen Lieferanten als auch seinen Hersteller auf Werthaltigkeit und die Erfüllung der Lieferantenpflichten (z.B. Garantien etc.) zu prüfen. Sind alle diese Prüfungen positiv, wird der Antrag angenommen.

 

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