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Rabattgewährung, versteckte

Häufig bieten Anbieter von sich aus an, das Objekt zu beschaffen. Manchmal liegt die Leasingrate dann erheblich unter der des eigenen Lieferanten. Dies liegt in der Regel an dem Fakt, dass der Anbieter höhere Rabatte realisiert, die er jedoch nicht preisgeben kann oder will. Hier sind im Zweifelsfall die Herkunft und der wirkliche Erstbesitz der Fahrzeuge zu prüfen.

 

Rahmenabkommen Automobilhersteller

Ab einer bestimmten Abnahmegröße von neuen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ab mindestens ca. 5–10 Kfz p. a. je nach Hersteller) macht es in Verbindung mit einem ausgewählten Vertragshändler dieses Fabrikates kaufmännisch Sinn, einen eigenen Rahmenvertrag mit dem Kraftfahrzeughersteller unter Einbindung des Händlers abzuschließen. Dies gilt speziell für Fabrikate, bei denen die Anbieter des Fuhrparkmanagementsegments selbst über keinerlei Rahmenabkommen verfügen. Hierzu gehören (Stand 08/2002) u. a. Audi, BMW, DaimlerChrysler, Volkswagen, um nur die Wesentlichen zu nennen.

_ Mineralölkonzerne

Da die Mineralölkonzerne – im Gegensatz zu anderslautenden Gerüchten – den Anbietern von Leasing- und Fuhrparkmanagementdienstleistungen generell keine Rabatte auf Betankungen und Dienstleistungen gewähren, kann es sehr sinnvoll sein, einen eigenen Vertrag über Rabatte mit einem Mineralölkonzern abzuschließen. Rabatte werden je nach Fuhrparkgröße und Verbrauch u. a. gewährt auf Dieselkraftstoffe, Fahrzeugwäschen, Batterien und Nachfüllöle.

_ Reifenvertragspartner

Wer ausschließlich einen regional eingesetzten Fuhrpark betreibt (Radius ca. 100km um den Unternehmenssitz), kann gelegentlich – bei entsprechendem Volumen – bessere Nachlässe über einen Rahmenvertrag mit Reifenlieferanten auf Reifenpreise realisieren als ein Leasing oder Fuhrparkmanagementanbieter, der eine bundesweite Abdeckung zu einheitlichen Konditionen sicherstellen muss. Nachlässe auf Reifen werden immer auf Basis der offiziellen „KB-Liste“ gewährt, die zweimal jährlich erscheint. Alle anderen „Preislisten“ sind Erfindungen pfiffiger Anbieter.

_ Leasinggesellschaften

Siehe „Rahmenvertrag“

_ Fuhrparkmanagementgesellschaften

Siehe „Rahmenvertrag“

_ Flottenmanagementgesellschaften

Siehe „Rahmenvertrag“

 

Rahmenvertrag

_ Allgemein

Der Rahmenvertrag zwischen dem Fuhrparkbetreiber und der Leasinggesellschaft bildet den konditionellen und juristischen Rahmen der jeweils fahrzeugorientierten Einzelverträge. Für einen größeren Fuhrpark (>50 Kfz), der dauerhaft mit einem Leasing- oder Fuhrparkmanagementanbieter zusammenarbeiten will, ist es sinnvoll, einen Rahmenvertrag abzuschließen, der die eigenen Bedürfnisse berücksichtigt. Jeder Rahmenvertrag kann, da es sich um einen Vertrag unter Vollkaufleuten handelt, in jedem Punkt frei verhandelt werden, solange die angesprochenen Punkte nicht sittenwidrig sind. Das heißt, hier gilt Vertragsfreiheit. Häufig ist es sinnvoll, den Rahmenvertrag von dem späteren prozessualen Bereich der eingekauften Leistung zu trennen. Hierfür bietet es sich an, ein separates Pflichtenheft mit dem Dienstleister abzuschließen. In diesem Pflichtenheft werden die einzelnen Prozesse separat geregelt. Dies hat zur Folge, dass bei einer Änderung der Prozesswelt der Rahmenvertrag als solcher weiterbesteht.

_ Konditionell

In einem Rahmenvertrag nur die gerade verhandelte Konditionswelt festzulegen, ist auf Dauer beiden Vertragsparteien nicht zuzumuten. Daher ist es sehr sinnvoll, die verhandelten Konditionen an einen Zinsparameter zu knüpfen, der z. B. bei Schwankungen von 0,5 Prozent nach oben als auch nach unten für neu abzuschließende Verträge in den Zinskonditionen die jeweilige Zinslandschaft berücksichtigt. Bewährt hat sich hier etwa die Anpassung an die Entwicklung des Euribor oder z. B. an die FAZ-Renten-Rendite (bezogene Restlaufzeit analog zur Leasingvertragslaufzeit).

 

Rechnungsprüfung bei Full-Service oder Fuhrparkmanagement

Der ausgewählte Dienstleister bietet zumeist auch Services wie „Wartung und Reparatur“, „GEZ“, „Kfz-Steuer“ oder „Reifenservice“ etc. an. Das heißt, er wickelt den gesamten fuhrparkbezogenen Zahlungsverkehr ab. Professionelle Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass alle eingehenden Rechnungen professionell durch Kfz-Meister oder Kfz-Ingenieure geprüft werden, die selbst einer permanenten Fortbildung unterliegen. Durch Aufdeckung und Stornierung unnötiger und ungerechtfertigter Kosten sowie konsequentes Durchsetzen von Garantieansprüchen, Kulanzleistungen oder Rabatten senken diese Mitarbeiter des Anbieters durch die Rechnungsprüfung die Kosten des Fuhrparkbetreibers in erheblichem Umfang. Seriöse Anbieter kristallisieren sich dadurch heraus, dass sie für die offene als auch geschlossene Abrechnung die gleichen Raten anbieten.

 

Referenzmodelle

Zur Erstellung einer Vollkosten-Car-Policy oder auch einer gewöhnlichen Car-Policy für Dienstwagen, insbesondere bei notwendiger Hierarchie und Positionsansiedlungen der Nutzer, werden bestimmte Fahrzeugkategorien festgelegt. Diese Festlegung erfolgt allgemein nach Vollkostengesichtspunkten. Selten nur noch nach Kaufpreisgesichtspunkten. Der jeweiligen Fahrzeuggruppe werden ein Standard-Fahrzeugtyp nebst Sonderausstattung, wählbare Optionen und häufig auch entsprechende Kategoriegrenzen zugeordnet. Auf Basis dieser Referenzmodelle können dann die berechtigten Nutzer, unter Berücksichtigung etwaiger Zuzahlungen, wählen. Die Referenzmodelle einschließlich der Berechnungsgrundlage für die private Zuzahlung des Nutzers für Mehrausstattungen werden in der Car-Policy festgelegt.

 

Reifen-Service

Bei Einsatz der Fahrzeuge im bundesweiten Bereich ist es häufig sinnvoll, die Leistung „Reifenservice“ des Dienstleisters mit einzukaufen. Durch seine bundesweiten – manchmal auch schon europaweiten – Abkommen ist er in der Lage, gleichbleibend günstige Preise über den gesamten Markt zu gewährleisten. Häufig liegen Preisdifferenzen im Bereich dieser Dienstleistung im angebotenen Umfang. Zu prüfen ist bei größeren Preisdifferenzen, ob Dienstleistungen wie Montage und Wuchten, neue Gewichte und Ventile, Altreifenentsorgung, zusätzliche Radschrauben bei Winterrädern, Einlagerung etc. im generellen Dienstleistungsumfang enthalten sind.

 

Reparaturen

Wie auch im Falle des Kaufs oder konventioneller Finanzierung hat auch beim Leasing der Fuhrparkbetreiber alle notwendigen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an den Leasingobjekten (hier z. B. Pkw) mit der verlangten Sorgfalt auf seine Kosten durchzuführen.

 

Reparatur- und Instandsetzungsservice (Full-Service-Leasing/Fuhrparkmanagement)

Da der Leasingnehmer verpflichtet ist, den Bereich Reparaturen und Wartung selbst abzudecken, bieten viele Dienstleister an, diese Dienstleistung für ihn operativ zu übernehmen. Hier ist jedoch beim Preisvergleich große Vorsicht geboten, denn die Dienstleitungsinhalte unterscheiden sich zum Teil in großem Umfang. Während bei dem einen z. B. der Ersatz von Glühbirnen enthalten ist, kann dies schon beim nächst billigeren Anbieter eine Leistung sein, die extra bezahlt werden muss.

 

Reporting

Fuhrparkmanagement ohne ein professionelles Reporting ist nicht möglich. Viele Anbieter bieten eine Reportingvariante an. Diese kann jedoch in vielen Fällen nicht befriedigen, da sie z.B. Barbelege aus Betankungen oder Durchbelastungen nicht mit integriert. Dies hat dann zur Folge, dass ein effektives Controlling überhaupt nicht möglich ist. Bei Kauffuhrparks ist es häufig sehr sinnvoll, sich eine eigene Software für das Reporting anzuschaffen. Durch ein gutes Reporting kann ein Fuhrparkmanager, der sich damit professionell auseinandersetzt, nochmals bis zu 10 bis 15 Prozent Einsparpotenzial erwirtschaften.

 

Restbuchwert

Mit Restbuchwert ist der Wert gemeint, mit dem ein Wirtschaftsgut (z. B. ein Kfz) nach Absetzung der Abschreibung noch in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Bei Leasinggesellschaften, welche die verleasten Objekte ebenfalls bilanzieren müssen, ist dies ebenso. Dies hat zur Folge, dass bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung häufig eine hohe Nachzahlung auf den Leasingnehmer zukommt.

 

Reifenservice

Das Gros der Leasing- und Fuhrparkmanagementanbieter führt in seiner Angebotspalette häufig auch einen Reifenservice. Dieser enthält modular aufgebaut regelmäßig folgende Reifenservicepakete: Sommerreifen, Sommerräder, Winterreifen, Winterräder. Die großen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern entstehen häufig dadurch, dass neben der reinen Ware (z. B. Sommerreifen) unterschiedliche Servicemodule mit enthalten sind. Bei dem einen Anbieter erhält der Nutzer wirklich nur den Reifen, und alle weiteren Dienstleistungen müssen separat entlohnt werden. Bei dem anderen Dienstleister sind alle Services wie wuchten und montieren, Ventile, Gewichte, Altreifenentsorgung, bereits inkludiert.

 

Restwert, kalkulierter

Der Restwert im Rahmen eines Leasingvertrages entspricht dem Teil der Anschaffungskosten, der bei dem Leasingvertrag nicht durch die monatlichen Leasingraten abzüglich der anfallenden Zinsen gedeckt ist.

 

Restwertkalkulation

Der Restwert eines Leasingobjektes wird durch eine Restwertkalkulation ermittelt. Hierbei spielen folgende Parameter eine Rolle: geplante Nutzungsdauer, geplante Laufleistung in Kilometern oder Betriebsstunden, Art des Objektes, Fabrikat des Objektes und bei Kfz zusätzlich noch nächster Produktwechsel im Herstellermodellerneuerungszyklus, Motorisierung, Farbe, Polster, sonstige Ausstattung. Die individuelle Produktausstattung kann den Restwert eines ansonsten technisch und typidentischen Kraftfahrzeuges bis zu 5 Prozent differieren lassen.

 

Risk Management

Mit Risk Management werden alle strategischen und operativen Aufgaben bezeichnet, die dazu dienen, das Verhalten der Nutzer in Bezug auf die Nutzung der Fahrzeuge zu sensibilisieren, um damit die Schadenshäufigkeit und -höhe zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem: Fahrertrainings, Sicherheitstrainings, Sensibilisierungsseminare, Fahrerbeteiligungen an den Unfallkosten bei Privatfahrten, Bonuszahlungen für unfallfreie Zeiten, Maluszahlungen für überproportionale Unfallhäufigkeit, Rückstufungen in der Dienstwagenhierarchie bei mehrfachen Unfällen aufgrund von Fahrlässigkeit. Ein effektives Risk Management beinhaltet weiterhin die kontinuierliche Untersuchung der Fahrerzufriedenheit und -gesundheitsvorsorge in Bezug auf die genutzten Typen und deren fahrerbezogene Ausstattung (PDC, Klimaanlage, Navigationssystem, Transportgutsicherung, etc.).

 

Rücknahmeprotokoll

Bei der Rückgabe eines Leasingobjektes an den Leasinggeber wird generell ein Rücknahmeprotokoll erstellt. In diesem Protokoll werden – zumeist im Beisein des Leasingnehmers – neben dem Gesamtzustand des Objektes vor allem der außerordentliche Verschleiß zum Zeitpunkt der Rückgabe dokumentiert. In Verbindung mit der realen Laufleistung im Verhältnis zur vereinbarten Laufleistung gibt es die Basis für die Mehr- bzw. Minderkilometer- und Rücknahmeschadensendabrechnung.

 

Rücknahmeschäden – tolerierbare –

Bedingt durch die gewöhnliche Nutzung eines Objektes entstehen gewöhnliche Abnutzungen. Dies bedeutet zum Beispiel bei einem Kfz, dass die nachstehenden Schäden bei seriösen Anbietern regelmäßig als normale Abnutzung verstanden werden und daher auch keine Nachbelastung an den Leasingnehmer erfolgt: Sehr feine, nicht reparaturwürdige Steineinschläge in der Windschutzscheibe, Steinschlagschäden auf Frontstoßstangen, Motorhaube sowie an den Frontseiten der Spiegel, kleine Dellen bis zur Größe eines Ein-Euro-Stückes und einer Tiefe von 2 mm an den Fahrzeugseiten, Reifenprofil an allen vier Rädern mindestens 2 mm, Abnutzung des Reserverades bis auf 2 mm, kleine Kratzer an Stahlfelgen und Radkappen, Kratzer und Nutzungsspuren an den Türschwellern, Innenraumverschmutzungen durch Schuhe und normalen Straßenschmutz sowie Innenraumverschmutzungen durch Rauchen.

 

Rücknahmeschäden – nicht tolerierbare –

Alle Schäden, die bei der Rücknahme auf eine nicht gewöhnliche Nutzung des Objektes schließen lassen, können durch den Leasinggeber – zeitanteilig – in Rechnung gestellt werden. Der Leasingnehmer – hier z.B. Fuhrparkbetreiber – muss sich folgende Schäden anrechnen und berechnen lassen: Steinschlagschäden bis auf das rohe Blech, Parkrempler mit deutlich sichtbaren Lackbeschädigungen und Deformierungen der Stoßstangen, jegliche Art von nicht instandgesetzten Unfallschäden, reparaturbedürftige Windschutzscheiben (Loch, Riss, etc.), nicht durchgeführte Inspektionsarbeiten trotz des Erreichens der notwendigen Laufleistung (mehr als 5000 km über den angezeigten Inspektionsintervall), Beschädigungen im Innenraum aufgrund von Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz (Brandflecken, eingetrocknete Speisereste, Beschädigungen an Polstern, Armaturen, etc.), Reifenprofil an allen vier Rädern kleiner als 2 mm.

 

Rücktritt vom Leasingvertrag

Tritt ein Leasingantragsteller – hier z.B. ein Fuhrparkbetreiber, weil der Mitarbeiter gekündigt hat – innerhalb der Bindungsfrist (zumeist 4 Wochen) oder nach Abschluss des Leasingantrages, jedoch vor Lieferung des Leasingobjektes vom Vertrag zurück, so hat er dem Leasinggeber alle daraus resultierenden Aufwendungen zu ersetzen. Unter diese Aufwendungen fallen regelmäßig: alle eigenen und fremden Aufwendungen des Leasinggebers inklusive seinem entgangenen Gewinn, die notwendig sind, den Leasingvertrag sowie das bestellte Objekt rückabzuwickeln. Nach Vertragsbeginn, also Übernahme des Leasingobjektes, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.

 

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