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Sach- und Preisgefahr

Die Leasinggesellschaft als Käufer und Eigentümer der verleasten Objekte wälzt die von ihr zu tragende Sach- und Preisgefahr generell auf den Leasingnehmer ab. Dies ist dahingehend durchaus vertretbar, da der Leasingnehmer regelmäßig die Objekte selbst aussucht und sie explizit für ihn produziert werden.

 

Sale and lease back

Befinden sich Objekte (z.B. Pkw) bereits im Eigentum des Kunden und sollen diese Objekte an eine Leasinggesellschaft verkauft werden, um sie hinterher von der Leasinggesellschaft zu leasen, spricht man von sale and lease back. Dies bedeutet: Das Leasingobjekt wechselt nicht den Besitzer, sondern nur den Eigentümer. Der bisherige Eigentümer bekommt vom neuen Eigentümer den Marktwert oder AfA-Wert bezahlt. Der neue Eigentümer – also die Leasinggesellschaft – muss jedoch zusätzlich sicherstellen, dass er lastenfreies Eigentum erworben hat. Daher wird die Leasinggesellschaft immer eine Freigabe der Objekte aus der Hypotheken-Zubehörhaftung oder aus dem Vermieter-Pfandrecht verlangen. Manchmal kann es auch notwendig sein, zusätzlich eine Lieferantenbestätigung zu liefern, dass das Objekt frei von Forderungen des Lieferanten ist. Der bisherige Eigentümer nutzt dann die Objekte bis zum vereinbarten Leasingende. Für die Nutzung zahlt er die vertraglich vereinbarte Leasingrate. Bei Vertragsende wird das Leasinggut an die Leasinggesellschaft übergeben und jene verwertet es freihändig wie bei jedem anderen Leasingvertrag.

 

Schadensmanagement

Ein professionelles Schadensmanagement umfasst nicht nur die Abwicklung von Unfällen, die Beschaffung von Mietwagen und Auswahl der benötigten Werkstätten, sondern beinhaltet zusätzlich auch noch eine akribische Untersuchung eines jeden Unfalls im Vergleich zu allen anderen Unfällen innerhalb eines Fuhrparks. Eine penible Schadensverlaufbetrachtung nebst deren Ursachen bietet den Ansatz, über geeignete Maßnahmen wie Fahrertrainings, Fahrerbeteiligungen, andere Fahrzeuge, andere Deckungskonzepte etc. nachzudenken und diese gegebenenfalls umzusetzen. Ein Schadensmanagement kann selbst oder durch Dritte wie z. B. Fuhrparkmanagement-, Full-Service-Leasing- oder Schadensmanagementgesellschaften durchgeführt werden. Externe Anbieter verfügen häufig über Spezialisten für ein optimales Schadensmanagement.

 

Sicherungsbestätigung

Üblicherweise wird der Leasinggeber innerhalb seiner AGB´s oder seines Rahmenvertrages den Leasingnehmer verpflichten, die Leasingobjekte ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl oder Untergang zu versichern. Der Leasingnehmer, hier der Fuhrparkbetreiber, ist dann verpflichtet, dem Versicherer anzuzeigen, dass sich die Objekte im Eigentum einer Leasinggesellschaft befinden. Die Versicherung erstellt dem Leasinggeber einen Sicherungsschein, der festhält, dass Versicherungsleistungen im Schadensfall nur an den Leasinggeber bzw. mit dessen Einverständnis bezahlt werden. Nur bei wirklich exzellenten Bonitäten wird ein Leasinggeber regelmäßig auf die Ausstellung von Sicherungsscheinen verzichten.

 

Steuerliche Vorteile beim Leasing

Leasingraten sind steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Dies hat zur Folge, dass sich die Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuer verringert. Gleichzeitig spart ein Leasingnehmer auch die Kapital- und Vermögenssteuer, die beim Kauf eines Leasingobjektes anfallen würde.

 

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