T
Totalschaden
Für Totalschäden oder sonstige Beschädigungen des Leasingobjektes ist ausschließlich der Leasingnehmer verantwortlich, da sich in dessen alleiniger Verfügungsgewalt das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit befindet. Der Leasingnehmer hat bei einem Totalschaden dem Leasinggeber den noch offenen Buchwert sowie den auf die Laufzeit bezogenen Gewinn zu ersetzen. Da der Buchwert – bedingt durch die lineare Zahlung der Leasingraten – häufig höher ist als der reale Marktwert des Leasingobjektes, muss der Leasingnehmer mit zusätzlichen Belastungen rechnen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Dies können bei Totalschäden im ersten Drittel der Laufzeit bis zu 20 Prozent des Objektwertes sein, da die Versicherer nur noch selten den Neuwert, sondern meistens nur den Zeitwert ersetzen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



