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Übernahmebestätigung
Durch die leasingtypische Übernahme bzw. Abnahmebestätigung bestätigt der Leasingnehmer, im Fuhrpark also der Fuhrparkbetreiber oder der Fahrer als Vertreter, die vollständige und korrekte Lieferung des bestellten Objektes. Darüber hinaus wird mit dem Dokument die ordnungsgemäße und mängelfreie Lieferung sowie die Betriebsfähigkeit des Leasingobjektes bestätigt. In der Regel beginnt mit dem Datum der Übernahmebestätigung die Laufzeit des Leasingvertrages.
Übergabe von Fahrzeugen
Die Übergabe von Fahrzeugen ist ein Rechtsmoment, in welchem das Fahrzeug vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer als Mieter übergeht. Daher ist es von großer Wichtigkeit, ein exaktes Übernahmeprotokoll zu erstellen, das den Zustand des Objektes sowie das Übergabedatum beinhaltet. Mit der Übergabe des Objektes beginnt der Anspruch des Leasinggebers auf seine Leasingraten.
Untergang des Objektes
Der Untergang eines Objektes kann z.B. durch Unfall, Diebstahl ohne Wiederauffindung, Zerstörung oder sonstiges Ereignis verursacht werden. Der Leasingnehmer, also der Fuhrparkbetreiber, ist dann vertraglich verpflichtet, sei es aus Versicherungsleistungen oder aus seiner eigenen Liquidität, den beim Leasinggeber noch offenen Restbuchwert auszugleichen. Der Leasinggeber wird regelmäßig auf den Refinanzierungszinsanteil auf die Restlaufzeit verzichten. Der für den Vertrag kalkulierte Gewinn (Barwertmarge) steht dem Leasinggeber regelmäßig jedoch uneingeschränkt zu.
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Fuhrparkmanagement - und Leasing ABC 132 KB



