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Zahlungsweise

Im Allgemeinen sind sowohl die Leasing- als auch Serviceraten monatlich, gelegentlich auch vierteljährlich, im Voraus zahlbar. Auf Antrag des Leasingnehmers ist jedoch auch eine nachschüssige Zahlungsweise möglich. Das heißt, der Leasingnehmer zahlt immer erst am Ende der jeweils vereinbarten Zahlungsperiode. Dies erhöht jedoch den anteiligen Zinsanteil nicht unwesentlich.

 

Zinsfestschreibung

Eine Zinsfestschreibung, die immer bei sehr langen Lieferzeiten (z.B. mehr als 6 bis 12 Monate) sinnvoll sein kann, sichert das Zinsentwicklungsrisiko – zwischen dem Abschluss des Leasingvertrages und der Übergabe des Leasingobjektes an den Nutzer – für den Leasingnehmer ab. Der Leasinggesellschaft steht hierfür regelmäßig eine gesonderte Gebühr zu.

 

Zinsgleitklausel

Die Zinsgleitklausel regelt die Zinsanpassung als variabler Bestandteil des Rahmenvertrages zwischen Kunde und Leasinggesellschaft auf Basis unterschiedlichster Kennzahlen: Anpassung der Zinsen zum Beispiel an

_ Euribor

_ Inhaberschuldverschreibungen

_ Rentenrendite von Emissionsgeschäften

_ Refinanzierungzinssatz unter Banken

Auf der Basis des zum Zeitpunkt des Einzelvertragsabschlusses gültigen Wertes wird der Leasingfaktor des Leasingvertrages über die vereinbarte Laufzeit festgeschrieben. Zinsanpassungen erfolgen üblicherweise immer in Zinsschritten von 0,5 %. Das heißt, bei einer Erhöhung der vereinbarten Parameter um 0,5 % erhöht sich der Leasingfaktor bei einer angenommenen Laufzeit von 36 Monaten um 0,3 %. Zins oder Leasingfaktorenanpassungen nach Laufzeitbeginn sind unüblich.

 

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