Darf ein RFID-Chip auf einen österreichischen Führerschein zur elektronischen Führerscheinkontrolle geklebt werden? Darf ein niederländischer Außendienstmitarbeiter, der bei einem Konzern beschäftigt ist, dauerhaft ein Fahrzeug mit einer Zulassung in Deutschland fahren?
Fuhrparkmanager von international operierenden Unternehmen sehen sich häufig mit diesen und vielen weiteren Fragen konfrontiert. Denn meist können Halterhaftungspflichten, wie die Führerscheinkontrolle oder Großkundenverträge, Dienstwagenüberlassungen, Versteuerung des geldwerten Vorteils und Car Policy nicht einheitlich für den internationalen Konzernfuhrpark geregelt werden.
„Grenzenloser Fuhrpark in einem Europa ohne Grenzen!? Leider bei der Verwaltung einer internationalen Flotte noch eine Zukunftsvision“, sagt Sylvia Simons, Unit Managerin Fuhrpark Management der dbs Delta Business Service GmbH, die einen internationalen Fuhrpark betreut aus eigener Erfahrung.
„Denn internationales Flottenmanagement wäre sehr einfach – gebe es da nicht unterschiedliche Sprachen, unterschiedliche rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, manchmal unterschiedliche Kosten für vergleichbare Dienstleistungen und in der Regel sehr unterschiedliche Kulturen, was den Umgang mit den relevanten Themen angeht“, ergänzt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. und Sprecher der FMFE Fleet And Mobility Management Federation Europe.
Lernen Sie aus den Erfahrungen unserer Experten Sylvia Simons und Axel Schäfer, worauf es beim Managen eines internationalen Fuhrparks ankommt und wo die rechtlichen Fallstricke liegen.
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