Für die Online-Zulassung muss manchmal auch der HU-Bericht eingeschickt werden
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Für die Online-Zulassung muss manchmal auch der HU-Bericht eingeschickt werden

Online-Zulassungen

Ab September soll es einfacher werden

Digitaler Bescheid. Ab diesem Herbst sollen lange Wartezeiten bei Online-Zulassungen von Pkw der Vergangenheit angehören.

Das Warten hat ein Ende. Online-Zulassungen sollen ab diesem Spätsommer deutlich schneller vonstattengehen. So hat es jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Wird ein Auto dann digital zugelassen, kann es unmittelbar danach bereits am Verkehr teilnehmen. Bisher müssen Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Außerdem können künftig Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Auch die Zulassung durch juristische Personen des Privatrechts, etwa Unternehmen oder Vereine, wird dann über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Online-Zulassungen über i-Kfz-Portale wurden ab 2019 schrittweise eingeführt

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – „i-Kfz“ genannt - wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums. (SP-X/MN)

Die Online-Zulassung wird einfacher

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