Von Detlf G. A. Juhrich
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung sich üblicherweise über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die Gesamtdauer der betriebsgewöhnlichen Verwendung zu verteilen.
Normalerweise geschieht dies im Rahmen der linearen AfA in gleichen Jahresbeträgen, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw mit sechs Jahren und für Lkw mit neun Jahren vom Gesetzgeber vorgegeben wird.
[embed]https://fuhrpark.de/geringwertige-wirtschaftsgueter-richtig-abschreiben[/embed|]
An Stelle der linearen Absetzung kann für Wirtschaftsgüter, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, aber auch eine AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsgutes gewählt werden. Diese in der Praxis selten genutzte Absetzungsmethode richtet sich nicht nach der Nutzung in Kalenderjahren, sondern nach dem Umfang der Leistung im Nutzungsjahr. Sie bietet sich daher auch für Fuhrparkfahrzeuge an, die sehr intensiv oder mit starken Schwankungen genutzt werden.
Starke Schwankung der Leistung
Die Leistungsabschreibung kann sowohl steuer- als auch handelsrechtlich vorgenommen werden. Nach § 7 Absatz 1, Satz 6 EStG gilt: "Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsgutes vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist." § 253 Absatz 3 HGB sieht planmäßige Abschreibungen vor. Das beinhaltet auch die Leistungsabschreibung.
Die Option für die Leistungsabschreibung ist immer dann wirtschaftlich begründet, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Leistung des zu nutzenden Wirtschaftsgutes und damit auch dessen Verschleiß regelmäßig starken Schwankungen unterliegen. Da diese Kriterien regelmäßig auch bei Kraftfahrzeugen gegeben sind, stellt die Absetzung nach Maßgabe der Leistung somit für Fuhrparkbetriebe eine ernsthafte Alternative zur üblicherweise angewandten linearen Absetzung dar. Wie aber funktioniert die Leistungsabschreibung?
An die Stelle der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bND) in Jahren, wie sie bei der linearen Absetzung üblich ist, tritt die betriebsgewöhnliche Gesamtleistung (bGL), die man im Voraus festlegen oder schätzen muss. Bei Fahrzeugen ist diese Leistung in Kilometern anzugeben. Oftmals helfen dabei Informationen des Herstellers.
[embed]https://fuhrpark.de/steuern-der-geldwerte-vorteil-muss-nicht-uebereinstimmen[/embed|]
Dann muss die auf das einzelne Wirtschaftsjahr entfallende Leistung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der Leistungsnachweis ist nach den Ausführungen in EStR 7.4, Absatz 5 durch Zählwerke oder Ähnliches zu erbringen (z.B. Kilometerzähler bei Kfz, elektronisches Fahrtenbuch). Abgeschrieben wird dann nach folgender Formel:
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit = ------------------------------------------
Gesamtleistung
Rechenbeispiel leistungsbezogenden Absetzung
Nachfolgenes Beispiel soll die Anwendung der leistungsbezogenden Absetzung veranschaulichen und mit der linearen Absetzung vergleichen:
Für einen Dienstwagen mit Nettoanschaffungskosten von 45.000 Euro soll die Gesamtnutzungsleistung im Betrieb 150.000 Kilometer betragen. Hieraus ergibt sich nach der Formel folgender Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit:
45.000 Euro: 150.000 Kilometer = 0,30 Euro pro Leistungseinheit
Der Wagen hat folgende Jahresfahrleistung:
Jahr 1: 35.000 Kilometer
Jahr 2: 40.000 Kilometer
Jahr 3: 30.000 Kilometer
Jahr 4: 20.000 Kilometer
Jahr 5: 25.000 Kilometer
Da die Nutzung des Fahrzeugs in den einzelnen Jahren erheblich schwankt, wird die AfA nach Leistung gewählt.
Hieraus ergibt sich folgende Abschreibung, auch im Vergleich zur linearen AfA-Methode:
Jahr Afa nach Leistung Restwert lineare AfA Restwert
10.500 Euro 34.500 Euro 7.500 Euro 37.500 Euro
12.000 Euro 22.500 Euro 7.500 Euro 30.000 Euro
9.000 Euro 13.500 Euro 7.500 Euro 22.500 Euro
6.000 Euro 7.500 Euro 7.500 Euro 15.000 Euro
7.500 Euro 0 Euro 7.500 Euro 7.500 Euro
0 Euro 7.500 Euro 0 Euro
Die Tabelle zeigt, dass durch die hohen Kilometerleistungen zu Beginn der Fahrzeugnutzung die AfA nach Leistung zu vorteilhafteren Absetzungsbeträgen führt, zumal es hier keine Beschränkung in der Höhe der Abschreibung gibt. Sinnvoll ist die Wahl der leistungsbezogenen AfA folglich immer dann, wenn die AfA-Beträge anfangs höher sind, als nach der linearen AfA und somit zu einem Vorziehen der aus der Absetzung resultierenden Steuerersparnis führen.
Wechsel zur linearen AfA
Die einmal gewählte Leistungsabschreibung kann auch dann beibehalten werden, wenn die für die Wahl maßgeblichen Gründe wegfallen. Gleichwohl ist während des Absetzungszeitraums ein Wechsel von der Leistungs-AfA hin zur linearen AfA zulässig und immer dann sinnvoll, wenn die Absetzungsbeträge nach der linearen Methode günstiger werden als nach der Leistungsmethode, sofern dies nicht willkürlich geschieht, da die leistungsgemäße Abschreibung als Unterform der linearen Abschreibung gilt. Daher sind neben der Leistungsabschreibung auch alle Arten von Sonderabschreibungen möglich.
[embed]https://fuhrpark.de/fahrtenbuch-statt-ein-prozent-regel[/embed|]
Der Vorteil der leistungsmäßigen Abschreibung ist die Zeitnähe: Während linear ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Nutzungsumfang immer der gleiche Festbetrag abgeschrieben wird, gewichtet die Leistungsabschreibung stärker die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs.
Nachteil der leistungsmäßigen Abschreibung
Dies ist aber auch gleichzeitig ihr Hauptnachteil. Denn wird der Dienstwagen nicht entsprechend der anfänglichen Nutzungsprognose eingesetzt – etwa aufgrund eines Nutzungsausfalls nach Unfall und Reparatur oder aufgrund einer Erkrankung des Nutzers -, verringert sich die aktuelle AfA und der Jahresnutzungszeitraum kann sich verlängern, bis die betriebsgewöhnliche Gesamtleistung erreicht ist. In derartigen Fällen ist dann rechtzeitig auf die lineare AfA umzusteigen.
Durch die Wahl der AfA-Methode kann der Fuhrparkbetreiber seinen Gewinn gezielt beeinflussen und die damit gezogenen Ertragssteuervorteile in die Refinanzierung seines Betriebsfuhrparks einfließen lassen.