Radfahrer_in_der_Stadt.jpeg
Foto: ADAC
Blind durch die Städte: Nur ein Prozent der Teilnehmer des ADAC-Wissenstests konnte fast alle Fragen zum Thema Radverkehr korrekt beantworten.

Diensträder

ADAC-Test: Radfahrer kennen Verkehrsregeln oft nicht

Vernichtende Bilanz nach Wissenstest: Lediglich 60 Prozent der Antworten von 4.500 Radfahrern waren richtig.

Wenn es um die Nutzung von Diensträdern geht, lohnt sich sicher eine Auffrischung der Kenntnisse über Verkehrsregeln. Viele Radfahrer kennen die für sie wichtigen Verkehrsregeln nämlich nur unzureichend. Bei einem Wissenstest des ADAC konnte nur ein Prozent der Teilnehmer alle beziehungsweise fast alle Fragen korrekt beantworten. Im Schnitt aller Kandidaten waren lediglich 60 Prozent der Antworten richtig.

Fahrverbot in Fußgängerzonen am bekanntesten

Große Lücken gab es unter anderem bei Radwegnutzung und Alkohol-Regeln. So war 82 Prozent der Befragten nicht bewusst, das Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad den Fußweg nutzen müssen. 40 Prozent wussten nicht, dass das Fahren mit 1,6 Promille bereits eine Straftat ist. In einigen Bereichen wussten die Radler hingegen gut Bescheid. So war fast 80 Prozent das Fahrverbot in Fußgängerzonen bekannt, 63 Prozent das Verbot zur Nutzung von Busspuren. Insgesamt befragte der Automobilclub 4.500 Radfahrer ab 14 Jahren. (Holger Holzer/SP-X/deg)

ADAC-Test

Sicherheit für Radfahrer: ADAC prüft Großstädte

Der ADAC hat sich 120 Routen in zehn deutschen Großstädten angeschaut. Wie sicher sind sie für Radfahrer? Das Ergebnis ist gemischt.

    • Fahrrad

Urteil des OLG Hamm

Unfall mit Radfahrer: Nicht immer haftet der Pkw-Fahrer mit

Meistens tragen Autofahrer wegen der einfachen Betriebsgefahr des Pkw eine Mitschuld bei Unfällen mit Radfahrern. Das gilt nicht immer, wie ein Urteil bestätigte.

    • Recht, Urteile, Fahrrad

Sportlich trotz Motor

Studie: E-Biker bewegen sich mehr als "normale" Radfahrer

Radfahren mit Motorenunterstützung ist kein richtiger Sport, meinen viele. Eine Studie kommt nun zu anderen Ergebnissen.

    • Fahrrad, Alternative Mobilität
ANT-Lastenrad.jpeg

Lastenräder

Fünf Urteile, die Radfahrer kennen sollten

Mindestens 50 Zentimeter Abstand zu geparkten Autos, Vorfahrt beim Schieben, Mitschuld bei mangelnder Beleuchtung: Fünf Urteile.

    • Alternative Mobilität, Urteile

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!