Es gibt viele gute Gründe, sich für ein Dienstrad statt für einen Dienstwagen zu entscheiden. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – können davon profitieren: Geringere Kosten bei der Anschaffung und im Unterhalt, hohe Umweltfreundlichkeit, keine Parkplatzsorgen und ganz nebenbei bleibt man sportlich fit und ist damit in der Regel weniger krank. In Sachen Schnelligkeit bei dienstlichen Fahrten, ist das Dienstrad bei großen Distanzen langsamer, bei geringen Distanzen aber oft schneller. Und oft gilt es ja nur, mit dem Dienstrad von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu gelangen.
Wann macht es Sinn, beim Arbeitgeber das Thema Dienstrad und dessen Subventionierung ins Spiel zu bringen? Im Prinzip immer, wenn man denn gewillt ist, den Weg von Zuhause zur Arbeit mit dem Rad zu fahren und völlig unabhängig davon, ob man während der Arbeitszeit dienstlich Strecken zurück legen muss. Allerdings macht das Ganze nur Sinn, wenn man denn auch ein hochwertiges und damit höherpreisiges Rad anschaffen möchte. Denn sonst stehen Aufwand und Ersparnis nicht wirklich im Verhältnis.
Seit 2012 gilt, dass Diensträder steuerlich wie Dienstautos behandelt werden. Das bedeutet, dass bei Anschaffung eines Rades oder auch E-Bikes oder S-Pedelecs sowohl die Anschaffungskosten wie auch die laufenden Kosten steuerlich abgesetzt werden können. Wichtig dabei ist: Das Rad muss natürlich verkehrssicher sein.
Gute Argumente für ein Dienstrad:
- geringe Anschaffungskosten
- geringe laufende Kosten
- Möglichkeiten zum Leasing
- Keine Parkplatzprobleme
- weniger PKW Stellplätze
- Hohe Motivation und Produktivität der Mitarbeiter durch Sport
- Radfahrer fallen seltener krankheitsbedingt aus und sind meist fitter
- Hohe Umweltverträglichkeit = gutes Firmenimage
Kaufen oder leasen?
In der Regel kaufen Firmen keine Diensträder sondern leasen sie über darauf spezialisierte Leasingfirmen. In den Leasingverträgen inkludiert sind meist auch entsprechende Wartungsverträge, so dass die Firmen wenig Mühe mit Instandhaltung etc. haben. Der Dienstradfahrer muss allerdings 1 Prozent des Brutto-Listenpreises – genau wie beim Dienstwagen - als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das Dienstrad auch für private Fahren nutzt. Nach Auslaufen des Leasingvertrages (meist nach drei Jahren) besteht in der Regel für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Rad für 10 Prozent des Neupreises in seinen privaten Besitz zu überführen. Für viele eine durchaus interessante Rechnung.
Da sich das Thema Dienstrad inklusive des gesamten bürokratischen Aufwandes eigentlich nur für hochwertige und teure Räder lohnt (in der Regel ab 1.500 Euro) und der finanzielle Vorteil von einigen Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse und Freibeträgen abhängt, lohnt es sich, im Detail mit dem Arbeitgeber, dem Steuerberater oder der Leasingfirma ins Gespräch zu kommen.
Im Netz gibt es zudem diverse Rechner (z.B. www.jobrad.org), bei dem man sich angepasst an seine persönlichen Rahmenbedingungen die monatliche Belastung und die Ersparnis gegenüber dem Direktkauf eines Rades ausrechnen kann.
von Dr. Katja Löhr-Müller
Foto: Claudia Becker