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Urteil

Anlieger haben keinen Anspruch auf öffentliche Parkplätze

Das OVG Saarbrücken entschied zu Ungunsten einer Klägerin, die zum Betrieb ihrer Postfiliale den Wegfall von 13 Parkplätzen verhindern wollte.

Ein Anlieger hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf öffentliche Parkplätze vor seinem Grundstück. Anders sieht es nur bei gravierenden Verletzungen der Nutzbarkeit des Grundstücks aus. Wie das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken jetzt geurteilt hat, steht Eigentümern dann ein sogenanntes Abwehrrecht zu. Eine derart starke Einschränkung lag in dem verhandelten Fall allerdings nicht vor.

Alternative muss akzeptiert werden

Geklagt hatte die Betreiberin einer Postfiliale, vor der insgesamt 13 öffentliche Parkplätze entfernt werden sollen. Die Klägerin führte an, die Fläche als Ladezone zu benötigen. Die zuständige Behörde hatte dies jedoch schon berücksichtigt und an andere Stelle eine Alternative geschaffen, was der Gewerbetreibenden aber nicht ausreichte. Das Gericht folgte ihrer Argumentation nicht: Der Anliegergebrauch sei durch den Wegfall der Parkplätze nicht verletzt. Die Gewerbebetreiberin habe nicht glaubhaft machen können, dass die Ladezone nicht ausreichen würde, um den Postbetrieb in zumutbarer Weise fortzuführen (Az.: 1 B 200/22). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

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