Auch wer es eilig hat, weil der nächste Termin eingehalten werden muss, sollte beim Einfahren auf die Autobahn Vorsicht walten lassen. Zieht man nämlich ansatzlos ganz nach links auf die Überholspur und es kommt zu einem Auffahrunfall, kann das gefährliche Verhalten rechtliche Konsequenzen haben.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Kempten hervor. In dem verhandelten Fall war es nach einem derartigen Manöver zu einem Auffahrunfall mit einem schnelleren Fahrzeug auf der Überholspur gekommen. Der eifrige Spurwechsler haftet bei einem solchen Unfall dann allein.
Anders als bei Auffahrunfällen sonst üblich, lag das Verschulden in diesem Fall nicht beim hinteren Wagen. Beim Einfahren auf die Autobahn müsse sich ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich zunächst in den Verkehrsfluss der Normalspur einfügen, so die Richter. Das sei einerseits nötig, um selbst den Überblick über die Situation erlangen zu können, andererseits um für andere Autofahrer berechenbar zu sein. Der Einfahrende haftet daher aufgrund von Sorgfaltswidrigkeit allein (Az. 53 S 1209/15). (KH/SP-X)