Der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisiert, dass die in die Diskussion vom Bundesumweltministerium eingebrachten Zahlen über vorzeitige Todesfälle wegen Herzkreislauferkrankungen aufgrund von Stickoxiden und Feinstaub einer haltbaren wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Längst haben selbst namhafte Lungen-Fachärzte moniert, dass hierbei seriöse Studien mittels statistischer Hochrechnungen unzulässig interpretiert würden, da in den Ausgangsdaten einzelne Stoffe und Stoffgruppen, wie Stickoxide, nicht getrennt ausgewiesen würden. Aus diesem Grund sei es unredlich einen bestimmten Stoff für eine Erkrankung oder Gesundheitsbeeinträchtigung verantwortlich zu machen, so der Autoclub.
Bevor Städte und Gemeinden über möglichen Fahrverbote nachdenken, sollten Sie im Zuge der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geforderte Abwägung die ihnen vorliegenden Informationen genauestens prüfen, da sich auch vergleichbare Zahlenwerke in vielen Fällen als „alternative Fakten“ entlarven lassen. Die Bundesrichter hatte in Ihrer auf den Luftreinhaltungsplan für Düsseldorf bezogenen Entscheidung klargestellt, dass Fahrverbote nur dann in Betracht kommen, dass Fahrverbote nur bei Einhaltung strenger Voraussetzungen statthaft und nur angeordnet werden dürfen, wenn sie die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte sind.
"Seit Jahren sinkende Belastungswerte" sprechen aus Sicht des AvD nicht gerade dafür, Innenstädte zu sperren. Der AvD fordert daher Städte und Kommunen auf intelligente Verkehrskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, wie beispielsweise kurzfristig die Wiedereinführung der „Grünen Welle“ sowie mittelfristig den Aufbau elektrifizierte Transportsysteme und für eine Verbesserung der Angebotsqualität des öffentlichen Personennahverkehrs zu sorgen. (md/MID)