Auch wenn sich die Reparatur des eigenen Fahrzeugs verzögert, hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vollen Ersatzwagenanspruch bis zur Rückgabe des Fahrzeugs aus der Werkstatt.
Foto: pixelklex - stock.adobe.com
Auch wenn sich die Reparatur des eigenen Fahrzeugs verzögert, hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vollen Ersatzwagenanspruch bis zur Rückgabe des Fahrzeugs aus der Werkstatt.

Urteil

Bei Werkstattverzögerung voller Ersatzwagenanspruch

Ein Geschädigter klagte erfolgreich auf volle Erstattung der Ersatzwagenkosten bei Lieferverzögerungen vor dem OLG Düsseldorf.

Auch wenn die Autowerkstatt mal länger braucht: Ein Unfallgeschädigter hat Anspruch auf einen Ersatzwagen. Zumindest dann, wenn er bei der Auftragsvergabe nicht von den zu erwartenden Verzögerungen wusste, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergibt.

Lieferketten verzögerten Reparatur

In dem verhandelten Fall hatte eine Unfallreparatur deutlich länger als üblich gedauert, da aufgrund von Lieferkettenproblemen nötige Ersatzteile nicht zu bekommen waren. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten aber nur für gut die Hälfte der Reparaturdauer die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen, woraufhin der Fahrzeughalter erfolgreich klagte.

Werkstattrisiko trägt der Schädiger

Das Gericht verwies laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf das sogenannte Werkstattrisiko, das sowohl Verzögerungen bei der Reparatur als auch bei der Gutachtenerstellung umfasst. Dieses Werkstattrisiko trägt allein der Schädiger. Wusste der Kläger bei der Auftragsvergabe an den Reparaturbetrieb nicht, dass es dort zu erheblichen Verzögerungen kommt, kann ihm das auch nicht vorgeworfen werden (Az.: 71 C 3 140/21). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

 Sylvia Simons, Unit Managerin Fuhrpark bei DBS: „Liefertermine vom Hersteller sind nicht belastbar, Auftragsbestätigungen im Grunde genommen obsolet und nicht verwertbar. Es sind einfach keine Autos da. Wie sollen wir überbrücken, wenn wir 12 oder 14 Monate warten müssen?“

Panel Talk bfp FORUM 2022

„Wie sollen wir überbrücken?“

Lieferverzögerungen sind derzeit in aller Munde. Darüber, wie die Branche damit umgeht, tauschten sich Fuhrparkverantwortliche und Anbieter auf dem bfp FORUM aus.

    • bfp Fuhrpark Forum, Fuhrparkmanagement, Fuhrparkmarkt, Fuhrparkwissen
Wer im Fuhrpark Elektrofahrzeuge betreibt, kann durch den THG-Quotenhandel um die 250 Euro pro Jahr zurück bekommen.

Klimazertifikate

The Mobility House steigt in THG-Quotenhandel ein

Der Ladelösungsanbieter wickelt ab sofort Treibhausgasminderungsquoten ab und zahlt diese an E-Auto-Besitzer aus. Mindestens 250 Euro Erstattung.

    • eHUB, Elektro-Antrieb

Fahrzeugservice

Volvo: Lebenslange Ersatzteil-Garantie

Volvo-Fahrer erhalten ab sofort lebenslange Garantie auf Ersatzteile. Damit will der schwedische Hersteller sein Werkstattgeschäft antreiben.

    • Fuhrparkmarkt, Werkstatt
Frank Kemmerer, Leiter Flottenmanagement Mercedes-Benz Pkw

bfp-Interview

Mercedes: „E-Autos passen zu immer mehr Fahrprofilen“

Frank Kemmerer über die Digitalisierung des Vertriebs bei Mercedes-Benz und die Auswirkungen der E-Mobilität für Flotten und Gewerbekunden.

    • eHUB, Interview

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!