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Foto: Porsche
Das Bundeskartellamt nimmt den Ladestrommarkt in den Blick

Verband nimmt Stellung

BFV: Ladesäulenverordnung ist "halbherzig"

Die Änderungen gehen aus Fuhrparksicht nicht weit genug: Es fehlen Preistransparenz, Anreize für Tarifharmonisierung sowie Vorgaben zu vereinfachter Abrechnung.

Mit der am 12. Mai auf den Weg gebrachten Ladesäulenverordnung (LSV) will die Bundesregierung den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen und Rechtssicherheit schaffen. Nach Ansicht des Bundesverbands Fuhrparkmanagement (BFV) greift die zweite Änderungsverordnung allerdings zu kurz. In einem kürzlich veröffentlichten Statement umschrieb Geschäftsführer Axel Schäfer die Neuerungen als "halbherzig": "Allein die fehlende Preistransparenz blockiert aus unserer Sicht die notwendige Mobilitätswende", erklärte er.

Die LSV sieht Regelungen für öffentlich zugängliche Schnell- und Normallagestationen vor und setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um. Die Betreiber der Ladeinfrastruktur sind ab Juli 2023 verpflichtet, an neuen Stationen eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit zu ermöglichen. Dafür muss laut BFV mindestens eine gängige Debit- und Kreditkarte angeboten und die zugehörige Authentifizierung abgewickelt werden können. "Außerdem müssen ab März 2022 neu errichtete Ladepunkte eine Schnittstelle haben, um Standortinformationen und dynamische Daten übermitteln zu können", hieß es im O-Ton.

Dem Bundesverband geht die Verordnung in ihrer Verpflichtung zu Preistransparenz und den Möglichkeiten von Preisvergleichen nicht weit genug: "Eine Preisanzeige an öffentlichen Ladesäulen, zumindest für Ladesäulen bzw. Ladeparks an Fernstraßen, wäre dringend anzuraten", so Schäfer. Weiter bleibe das Problem unterschiedlicher Identifikationswege von Seiten der Anbieter. Die Administration eines Fuhrparks werde dadurch unnötig erschwert. "Viele Prozesse können aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen nicht automatisiert werden", kritisierte der Verbandschef.

Tarife harmonisieren

Als Treiber der Verkehrswende benötigen Fahrzeugflotten den Angaben zufolge "Plug & Charge"-Lösungen und damit eine anbieterübergreifende, einheitliche Standardisierung der digitalen Abrechnung, also ein verpflichtendes Weiterleiten der Abrechnungsdaten von Anbieter zu Anbieter. Zwar startete die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eine Initiative zur Harmonisierung der Abrechnungssysteme (wir berichteten), doch sind den Worten keine Taten gefolgt, bemängelte der BFV. (mas)

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