Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Diese gilt für Mitarbeiterparkplätze, Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Aus der Staatskasse werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 900 Euro pro Ladepunkt inklusive des Netzanschlusses bezahlt. Die Ladepunkte dürfen maximal eine Ladeleistung von 22 Kilowatt abgeben. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an Unternehmen erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe. Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen und aufnehmen lassen.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Informationen zum KfW-Zuschussportal
(deg)