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Kfz-Teile Lager

Stellungnahme zu Gesetzesentwurf

BVF: Bestandsschutz bei Ersatzteilen kontraproduktiv

Der Bundesrat berät über einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs. Der BVF und andere Organisationen haben dazu deutliche Anmerkungen.

Im Bundestag wird derzeit über den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit einer entsprechenden Reparaturklausel beraten (§§ 40a, 73 Abs. 2 DesignG-E). Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) begrüßt die Liberalisierung des Designrechts als eine längst überfällige Gesetzesinitiative, die in einigen Nachbarländern bereits umgesetzt ist. So sind Karosserie-integrierte Ersatzteile in Deutschland den Angaben zufolge bis zu 55 Prozent teurer als in diesen Ländern.

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"Privilegien zu Ungunsten von Fuhrparkbetreibern"

"Wir begrüßen den Vorstoß aus der Politik, das Designrecht zu liberalisieren und den freien Wettbewerb zu stärken", sagt BVF-Vorstandsvorsitzender Marc-Oliver Prinzing. "Der bisherige Entwurf räumt der Automobilindustrie allerdings Privilegien zu Ungunsten von Fuhrparkbetreibern und allen ein, die für Fahrzeuge Ersatzteile brauchen." Denn nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für bereits registrierte oder beantragte Designrechte solle ein Bestandsschutz gelten, den Kunden teuer bezahlen müssten.

Wie der Verband ausführt , würde dieser Bestandsschutz bedeuten, dass die betroffenen Teile zunächst von der Marktliberalisierung ausgenommen blieben – und das bis zu 25 Jahre lang. Dies führt im Ergebnis jedoch dazu, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Marktliberalisierung tatsächlich erst 2045 uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugbestand greifen würde. "Diese Vorgehensweise ist absolut kontraproduktiv", mahnt Prinzing.

Gemeinsame Forderung

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement fordert deshalb gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC), dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem Gesamtverband Autoteile-Handel sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes, der ansonsten lobenswert sei.

Der Bestandsschutz des § 73 Abs. 2 DesignG-E sollte für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtliche Minimum gesenkt werden, so die Forderumg. Auf diese Weise können zeitnah Rechtssicherheit und liberaler Wettbewerb geschaffen werden. (cr)

Stellungnahme

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