Foto: iammotos - stock.adobe.com
Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Inhaltsverzeichnis

Klimapaket 2030

BVZF kritisiert neue "0,25-Prozent-Regel"

Die Bundesregierung hat neue Förderungen für Elektro-Dienstfahrzeuge beschlossen. Dem Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) gehen die Regelungen nicht weit genug.

Der Bundestag hat am 7. November 2019 beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen deutlich zu reduzieren. Ab 1. Januar 2020 versteuern Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

Diese so genannte "0,25-Prozent-Regel" ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) kritisiert allerdings, dass Dienstfahrräder nicht explizit erwähnt wurden.

Das Fahrrad wird immer beliebter

Bewegung an der frischen Luft: Immer mehr Deutsche schätzen das Fahrrad als Verkehrsmittel, vor allem die jüngeren. Der Fahrradmonitor 2019.
Artikel lesen

Regelung für E-Dienstfahrräder anpassen

"Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren werden. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr", erklärte die AG Leasing des BVZF. Dieser gehören die Leasinganbieter Bike Leasing Service, Company Bike Solutions, mein-dienstrad.de und Pionier JobRad an, zudem Versicherungen und Leasinggesellschaften.

Wie schon bei der "0,5-Prozent-Regel" geschehen, müssten die obersten Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. "Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben", so die Mitglieder der AG Leasing im BVZF. "Circa 400.000 Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf Klärung warten."

Studie: E-Biker bewegen sich mehr als "normale" Radfahrer

Radfahren mit Motorenunterstützung ist kein richtiger Sport, meinen viele. Eine Studie kommt nun zu anderen Ergebnissen.
Artikel lesen

Pauschalbesteuerung nach Ablauf der Leasingdauer

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Regelung, wenn Dienstfahrräder von den Arbeitenden am Ende der Leasingdauer übernommen, also gekauft werden. Um das umweltfreundliche Engagement der Nutzer und deren Arbeitgeber zu honorieren, will der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz ergänzen. Die Lohnsteuer für die geldwerten Vorteile soll pauschal 25 Prozent betragen. Diese Klärung ist ein großer Fortschritt. Unklar ist jedoch, wer die Besteuerung übernehmen kann.

Der BVZF fordert, dass dies neben dem Arbeitgeber auch Dritten, zum Beispiel den Leasingunternehmen, erlaubt ist. Die Regelung würde nach Auffassung des Verbandes einen deutlich geringeren administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern bedeuten.

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)

Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Ihr gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätswende. (cr)

Stromtarif-Dschungel

BVF kritisiert Scheuer-Plan

Während der Bundesverkehrsminister eine europäische Tarif-Harmonisierung plant, spricht sich der Bundesverband dafür aus, zuerst hierzulande in Vorleistung zu gehen.

    • Elektro-Antrieb, Fuhrparkmanagement

500 neue Ladepunkte geplant

Caritas NRW ordert 165 E-Smarts für die ambulante Pflege

Die Caritas in Nordrhein-Westfalen ist künftig besonders klimafreundlich unterwegs. Der Bundesverband eMobilität BEM begrüßt das Projekt.

    • Alternative Mobilität, Elektro-Antrieb
AdobeStock_118433827.jpeg

Steuer

Dienstfahrrad statt Dienstwagen: Wie sieht es mit der Versteuerung aus?

Ein E-Bike als Dienstrad, das auch privat genutzt werden darf, ist im Sommer eine alternative zum Dienstwagen. Bei geeignetem Gehaltsmodell kann die private Nutzung auch steuerfrei sein.

    • Alternative Mobilität, Fahrrad

Förderung von E-Mobilität

BEM gegen Umweltbonus für Plug-in-Hybride

Der Bundesverband E-Mobilität begrüßt den Start des Umweltbonus für E-Autos. Eine Förderung von Plug-in-Hybriden aber hält der Verband für eine "Geldausschüttung für Trittbrettfahrer".

    • Alternative Mobilität, Elektro-Antrieb, Hybrid-Antrieb

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!