Der Bundestag hat am 7. November 2019 beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen deutlich zu reduzieren. Ab 1. Januar 2020 versteuern Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Diese so genannte "0,25-Prozent-Regel" ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) kritisiert allerdings, dass Dienstfahrräder nicht explizit erwähnt wurden.
Regelung für E-Dienstfahrräder anpassen
"Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren werden. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr", erklärte die AG Leasing des BVZF. Dieser gehören die Leasinganbieter Bike Leasing Service, Company Bike Solutions, mein-dienstrad.de und Pionier JobRad an, zudem Versicherungen und Leasinggesellschaften.
Wie schon bei der "0,5-Prozent-Regel" geschehen, müssten die obersten Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. "Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben", so die Mitglieder der AG Leasing im BVZF. "Circa 400.000 Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf Klärung warten."
Pauschalbesteuerung nach Ablauf der Leasingdauer
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Regelung, wenn Dienstfahrräder von den Arbeitenden am Ende der Leasingdauer übernommen, also gekauft werden. Um das umweltfreundliche Engagement der Nutzer und deren Arbeitgeber zu honorieren, will der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz ergänzen. Die Lohnsteuer für die geldwerten Vorteile soll pauschal 25 Prozent betragen. Diese Klärung ist ein großer Fortschritt. Unklar ist jedoch, wer die Besteuerung übernehmen kann.
Der BVZF fordert, dass dies neben dem Arbeitgeber auch Dritten, zum Beispiel den Leasingunternehmen, erlaubt ist. Die Regelung würde nach Auffassung des Verbandes einen deutlich geringeren administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern bedeuten.
Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF)
Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aller Bereiche der Fahrradwirtschaft: Dienstleister, Hersteller, Start-ups der Digitalisierung, Händler und Zulieferer. Ihr gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätswende. (cr)