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Neue Rechtsvorgaben

Das ändert sich 2020 in der Straßenverkehrsordnung

Eine Menge Neuerungen in der Autofahrerpraxis. Wir klären auf, welche neuen Verkehrsregeln gelten und wo welche Bußgelder und Punkte drohen.

Von Dr. Katja-Löhr-Müller

Neue Bußgeldregelungen für Autofahrer: Am 06.November 2019 hat die Bundesregierung die Novelle zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen und den Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet, der den Änderungen nun zugestimmt hat, allerdings mit einigen Ergänzungen. Sobald Bundestag und Bundesrat die neuen Regelungen endgültig abgesegnet haben und sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, wird es für Autofahrer erheblich teurer, Vorschriften im Straßenverkehr zu missachten. Außerdem sollen Fahrradfahrer in Zukunft sicherer unterwegs sein. Und für das Car-Sharing plant der Gesetzgeber Sonderregelungen, um diese Art der Mobilität für die Allgemeinheit attraktiver zu gestalten.

Keine Rettungsgasse? Teurer und mehr Punkte

Ein Punkt, dem sich der Gesetzgeber annimmt, ist die Rettungsgasse. Droht ein Stau, fahren die Fahrer auf der linken Spur nach ganz links und alle anderen nach ganz rechts. Kommt es dann zum Stillstand, ist genug Platz für Rettungsfahrzeuge, die möglicherweise schnell ihren Einsatzort am Stauanfang erreichen müssen.

Das ist der Optimalfall. Leider gibt es aber immer noch viele Fahrzeugführer, die das Bilden einer Rettungsgasse als reine Empfehlung empfinden die nicht wissen, dass bei Verstößen gegen die Vorschrift bereits heute ein Bußgeld fällig ist. Andere meinen, eine Rettungsgasse sei nur dann zu bilden, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist, nicht aber bei einem reinen Baustellenstau. Und schließlich gibt es eine Gruppe von Autofahrer, die glauben, erst dann Platz machen zu müssen, wenn sie das Martinshorn hören. Dann aber ist es oft schon zu spät. Denn bei komplettem Stillstand auf der Autobahn sind die Möglichkeiten, noch eine Rettungsgasse zu bilden, nur noch sehr begrenzt.

Deshalb will der Gesetzgeber nun hart durchgreifen. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt derzeit 200 Euro Bußgeld und muss mit zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Zukünftig soll es nun auch noch einen Monat Fahrverbot geben, was Autofahrer wirklich schmerzt. Sehr viel härter sollen jene Fahrzeugführer bestraft werden, die die Rettungsgasse quasi als Extraspur selbst nutzen oder Einsatzfahrzeugen unmittelbar hinterherfahren. Solche Fahrer sollen mindestens 240 Euro zahlen, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kassieren.

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Höhere Bußgelder für falschen Halten und Parken

Ebenfalls erheblich höhere Bußgelder sehen die neuen Regelungen für das Halten in zweiter Reihe vor. Von derzeit 15 Euro Bußgeld fürs Halten und 20 Euro beim Parken sind nun 55 Euro für das Halten und bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 70 Euro sowie ein Punkt bei Behinderung in Flensburg geplant. Identische Strafen sind für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen vorgesehen.

Gerade für Lieferdienste kann das zu einem massiven Problem werden. Nach arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung ist es verboten, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern versprechen, solche Bußgelder zu übernehmen. Solche Zusagen, auch wenn sie sogar im Arbeitsvertrag festgelegt sind, sind sittenwidrig. Denn Bußgelder und Geldstrafen sollen schuldhaftes Verhalten des Autofahrers sanktionieren. Sie sind daher höchstpersönlich und immer individuell auf den Betroffenen zugeschnitten. Die Übernahme durch Dritte deshalb nicht statthaft.

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Förderung alternativer Mobilitätsangebote

Die neuen Vorgaben sehen aber auch die Förderung neuer Mobilitätsformen vor. Zum Beispiel sollen Kommunen berechtigt werden, im Einzelfall künftig Busspuren für Pkw freizugeben, sofern diese mit mindestens drei Personen besetzt sind. Das soll die Attraktivität von Fahrgemeinschaften erhöhen. Hierfür wurde ein neues Verkehrsschild kreiert, welches einen Pkw mit drei Fahrzeuginsassen zeigt.

Auch das Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden. Zu diesem Zweck wurde ebenfalls ein neues Symbol für Schilder entworfen. Es zeigt einen in der Mitte durchgeschnittenen Pkw und vier Personen rund um das Fahrzeug. Auch ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge ist geplant. Der muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die neue Regelung gilt allerdings nur für professionelle Anbieter, nicht für ein privates Carsharing. Außerdem soll das unberechtigte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Parkplätzen, die für E-Fahrzeuge ausgewiesen sind, nun 55 Euro kosten.

Allerdings sind die Förderungen der neuen Mobilität kein Freibrief für verkehrstechnisches Chaos: Auf Wunsch des Bundesrates soll bei falsch abgestellten Fahrrädern und E-Scootern ein Abschleppen der Fahrzeuge möglich sein und der Fahrzeugnutzer oder -halter für die Kosten aufkommen müssen.

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Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Und auch die Fahrradfahrer betrifft die StVO-Novelle. Die bestehende Grünpfeilregelung soll so erweitert werden, dass sie zukünftig auch für Fahrradfahrer gilt, die von einem Fahrradstreifen rechts abbiegen wollen. Ebenso soll es Kommunen ermöglicht werden, eigene Fahrradzonen einzurichten. Zur Sicherheit beitragen soll auch die Regelung, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern innerorts von mindestens 1,5 Metern und außerorts von mindestens zwei Metern einhalten müssen. Außerdem soll es zukünftig ein neues Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern" geben, das an engen Stellen aufgestellt werden soll.

Um mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer geht es auch bei den Regelungen für Lkw – Brummifahrern drohen neue Bußgelder zur Vermeidung von schweren Unfällen. Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, also zum Beispiel Lkw und Omnibusse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig nur noch Schrittgeschwindigkeit (sieben bis elfkm/h) fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wer als Fahrer den verpflichtend vorgeschriebenen Notbremsassistenten nicht aktiviert hat, soll 100 Euro Bußgeld zahlen.

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Blitzer-Apps nicht mehr erlaubt

Und auch hier müssen manche Autofahrer ihre Gewohnheiten umstellen: Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, sollen analog zu Radarwarnern, verboten werden. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister.

Wichtig: Hierbei handelt es sich nur um einige Beispiele der geplanten Neuerungen. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen sollten Fuhrparkbetreiber darauf reagieren und zum Beispiel im Rahmen der jährlich durchzuführenden Unterweisung Fahrer von Firmenfahrzeugen mit den Neuerungen vertraut machen.

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