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Firmenwagenwissen

Das Blockieren von Parkplätzen kann teuer werden

Das Blockieren von Parkplätzen durch einen Fußgänger oder durch aufgestellte Gegenstände ist nicht erlaubt. Denn laut Straßenverkehrsordnung gilt: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Ein eigenmächtig ausgesprochenes Parkverbot durch das Blockieren einer Parklücke kann als Nötigung eingestuft werden und im Falle einer Anzeige sowie Verurteilung, Geldstrafen und Punkte in Flensburg nach sich ziehen, worauf der Kfz-Versicherer R+V24 hinweist.

Einen Parkplatz suchende Autofahrer dürfen vorsichtig an den blockierenden Fußgänger heranfahren, um ihn so zu signalisieren, dass er den Weg freimachen soll. Keineswegs darf der Autofahrer den Fußgänger aber durch forsches Drängeln in Gefahr bringen, auch dies kann als Nötigung ausgelegt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich nach dem Motto „Der Klügere gibt nach“ zu handeln.

Quelle: spotpress.de/Elfriede Munsch/SP-X

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Kein Parkplatz

EnBW bittet Blockierer zur Kasse

Verzug beim Laden kostet bei EnBW fast zehn Cent pro Minute extra. Günstig im Vergleich zu Tesla: Wer das Ladeende am Supercharger verbummelt, zahlt bis zu 80 Cent.

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Ladestandorte

Die meisten Ladestationen sind auf Parkplätzen

Wer eine Ladesäule sucht, wird laut Statista höchstwahrscheinlich auf Parkplätzen oder in Parkhäusern fündig. An Museen hingegen stehen die Chancen gering.

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