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Umfrage

Dataforce: Leasingverhalten im Flottenmarkt ändert sich

Geringere Laufleistungen und eine längere Nutzung der Fahrzeuge sind die Folgen der aktuellen Umstände bei den Leasingverträgen in deutschen Flotten. Das ist ein Ergebnis der Dataforce Leasinganalyse 2020 .

Auf Basis einer Stichprobe von 18.000 Interviews hat Dataforce bis 2019 besonders bei Großflotten einen starken Trend zum Leasing beobachtet. Dieser setzt sich erstmals in diesem Jahr nicht fort. Die Gründe seien vielfältig. Einerseits spiele die Flexbilität von Autoabos auch gegenüber Gewerbekunden eine größere Rolle. Besonders große Flotten sehen hierin einen Mehrwert, um temporär den Mobiliätsbedarf der eigenen Mitarbeiter zu decken, heißt es in der Studie. Ein weiterer Grund sei die Vertragsbindung bei Leasingverträgen in dieser Zeit. Der Gedanke, mit dem Fahrzeug in den eigenen Büchern selbst einen Restwert in der Hand zu haben, scheint wieder an Auftrieb zu gewinnen.

Kauf oder Leasing? - Leasinganteile leicht rückläufig

Nach Aussage von Dataforce sind aktuell knapp 61 Prozent der Pkw in Flotten geleast. Dies ist ein Rückgang von 0,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Hierzu beigetragen hat insbesondere ein Rückgang bei den Großflotten in Deutschland. Bei den kleineren Flotten hält sich Leasing weiterhin konstant als attraktive Möglichkeit, um mit planbaren Kostenstrukturen die Fuhrparkkosten im Griff zu haben.

Veränderungen im Fuhrpark durch Corona

2020 ist ein einschneidendes Jahr, das zeigt auch der Ausblick der Fuhrparkleiter und Dienstwagenfahrer. In 325 Interviews hat Dataforce Verantwortliche und Nutzer nach den Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen auf die Mobilität, sowie auf die Fahrzeugwahl gefragt. Sowohl bei den Fuhrparkverantwortlichen, aber auch bei den Fahrern erwarten 33 Prozent einschneidende Änderungen.

Bei den Fuhrparkleitern ist es eher die geringere Laufleistung und durch Vertragsanpassungen längere Nutzung. Die Dienstwagenfahrer nennen vor allem einen Wechsel in eine kleinere Fahrzeugklassen oder sogar zu 44 Prozent den Wegfall des Fahrzeugs als Bestandteil des Arbeitsvertrages.

(CNV)

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