Menschen mit Diabetes sollen beim Autofahren regelmäßig ihre Werte prüfen. Allerdings ist es mit laufendem Motor etwa beim Warten an einer roten Ampel nicht erlaubt. Das kann, wie die die Nutzung des Handys am Steuer, als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet und mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hin. Anlass ist ein Bußgeldbescheid für einen Autofahrer in Düsseldorf, den ein Verkehrspolizist beim Überprüfen seines Glukosewert an einer roten Ampel beobachte. Die DDG rät Auto- oder Zweiradfahrern mit Diabetes, bei Verdacht auf eine Unterzuckerung oder vor der regelmäßigen Kontrolle der Glukose, zu parken, gegebenenfalls die Warnblinkanlage einzuschalten und den Motor abzuschalten. (Elfriede Munsch/SP-X/dnr)