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Firmenwagenwissen

Diensträder: Hoffen auf die 0,5-Prozent-Regel

Der Bundesfinanzausschuss hat eine Neuregelung bei der Versteuerung für Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes ab 2019 beschlossen. Die angekündigte Steuerbefreiung soll umweltfreundliches Engagement von Arbeitgebern und -nehmern honorieren. Doch das Modell trifft in der Praxis den Bedarf nicht wirklich; die Mehrzahl der Dienstradfahrer ist nach dem aktuellen Gesetzestext von der Regelung ausgeschlossen. Steuerfreiheit genießen nur Nutzer, deren Arbeitgeber das Dienstrad "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (Neufassung § 37 Nr. 3 EStG) übernehmen. Der überwiegende Teil der Dienstrad-Leasing-Modelle basiert hingegen auf einer Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter während der Überlassung des Fahrrads auf einen Teil seines Arbeitslohns verzichtet. Damit ist die neue Steuerbefreiung für diese Gruppe nicht anwendbar. Für die meisten der mehr als 250.000 Dienstradfahrer in Deutschland bleibt es deshalb bei der bekannten Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel.

Diensträder: S-Pedelec-Fahrer profitieren

Einzig die kleine Gruppe der S-Pedelec-Kunden profitiert bei der Bemessungsgrundlage für die Berechnung von einer Halbierung der altbekannten Ein-Prozent-Regel. S-Pedelecs - Motorunterstützung bei Tempo 45 und versicherungspflichtig - werden steuerlich wie E-Autos eingestuft. Nach der Änderung von § 6 EStG werden Fahrer von geleasten E-Autos seit dem 1. Januar 2019 steuerlich mit der neuen 0,5-Prozent-Regel gefördert. Markus Maus, Geschäftsführer von Company Bike Solutions in München, bezeichnet die Regelung als "große Enttäuschung". "Wenn dieses Gesetz auch für Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs) in Kraft getreten wäre, hätten die Mitarbeiter unserer Firmenkunden beim Firmenrad-Leasing sogar je nach Gehalt und Steuerklasse mehr als 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf sparen können. Das hätte vielen Mitarbeitern einen zusätzlichen Anreiz gegeben, aufs Auto zu verzichten und mit dem Fahrrad einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität zu leisten." Maus hofft aber, dass die Bundesregierung die 0,5-Prozent-Regelung mittelfristig auch für Fahrräder und E-Bikes umsetzen wird.

Arbeitgeber kann monatliche Raten zahlen

Positiv zu bemerken sei, dass der Steuersatz schon heute bei null Prozent liege, wenn der Arbeitgeber komplett für die monatlichen Raten aufkomme, so Maus. "Bei Comapny Bike tun wir das für unsere Mitarbeiter bereits." Seit der Firmengründung 2012 habe das Unternehmen jedes Jahr neue Bestellrekorde verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Anzahl der Bestellungen 2018 beinahe verdoppelt. "Die Pkw-Fahrverbotsdiskussionen haben dazu vermutlich beigetragen. Hinzu kommt aber auch die Einsicht unserer Kunden, dass man durch Radfahren auf dem Weg zur Arbeit Zeit sparen kann - insbesondere da man Autostaus in Ballungszentren und die zeitintensive Parkplatzsuche umgehen kann."

Signal für nachhaltige Mobilität

Sehr diplomatisch kommentiert Holger Tumat, Geschäftsfüherer vom in Freiburg ansässigen Unternehmen Job Rad, die politische Entscheidung. "Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz nachhaltige Mobilität zusätzlich fördert. Die Neuregelung ist ein klares Signal, dass die Bundespolitik betriebliche Radmobilität als Instrument einer Verkehrswende erkannt hat, die allen nützt. Allerdings wäre es für uns nicht nachvollziehbar, wenn es für Fahrräder und Pedelecs bei der Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel bliebe. Job Rad fordert deshalb eine Anpassung. Bei Finanzierung aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn muss auch für Fahrräder und E-Bikes die neue 0,5-Prozent-Regel gelten. Auf die Nachfrage nach Diensträdern habe die Neuregelung kaum Auswirkungen. Oft sei den Entscheidern aber noch nicht ganz klar, welche Möglichkeiten sich dem Unternehmen nun bieten. "Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn kostenfrei zur Verfügung stellt, muss der den geldwerten Vorteil, der ihm durch die private Nutzung entsteht, nicht mehr versteuern." Das Unternehmen habe also die Option, dem Mitarbeiter alternativ zu einer Gehaltserhöhung ein steuerfreies Dienstrad zu ermöglichen. "Nachdem sich in den vergangenen Jahren die Bezuschussung des Dienstrads durch den Arbeitgeber etabliert hat, setzt sich nun auch das arbeitgeberfinanzierte Dienstrad immer mehr durch - und hierfür hat die Politik Anreize geschaffen."

Diensträder haben viele Vorteile

Tumat ist sicher, dass das Thema Dienstrad auch in Zukunft stark nachgefragt wird. "Für die meisten Unternehmen ist es längst keine Neuigkeit mehr, dass Diensträder Beschäftigten und Arbeitgebern viele Vorteile bieten können. Entscheidend ist, dass das Dienstrad - Angebot für den Arbeitgeber keinen nennenswerten administrativen Mehraufwand bedeutet. Auch für Führungskräfte ist inzwischen ein etwas kleinerer Dienstwagen plus Jobrad oft attraktiver als ein Obbere-Mittelklasse-Gefährt. Immer mehr Unternehmen setzen mit Erfolg auf sogenannte Mobilitätsbudgets, über die ihre Mitarbeiter frei verfügen können. Dieser Trend wird sich mit Sicherheit fortsetzen."

Handwerkliche Fehler in der Ausgestaltung des Gesetzes

Zwar habe der Gesetzgeber das Thema Fahrrad als wirksame und nachhhaltige Alternative zum Pkw erkannt, sagt Ronald Bankowsky, Geschäftsführer der der Baron Mobility Service GmbH, zu der auch mein-dienstrad.de gehört. "In der Ausgestaltung des Gesetzes sind meiner Meinung nach noch handwerkliche Fehler enthalten. Grundsätzlich sollten alle Fahrräder mit null Prozent versteuert werden - unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber bezahlt werden oder die Bereitstellung teilweise über eine Entgeldumwandlung erfolgt." In diesem Jahr sei das Interesse der Arbeitgeber an einer Einführung des Dienstrad-Leasings noch größer als bisher. "Wir stellen fest, dass die Arbeitgeber seit der neuen Gesetzgebung die Kosten der Diensträder eher vollständig übernehmen als im letzten Jahr." Die Diskussion um Fahrverbote würden insgesamt die Haltung gegenüber dem Fahrrad oder E-Bikes als echte erlebbare Alternative zur Elekromobilität und zum konventionellen Pkw-Verkehr verändern. Bei den Dienstfahrrad-Modellen liegen nach den Worten Bankowskys elektrisch betriebene Räder, also Pedelecs, mit 80 Prozent an der Spitze. Der Wert steige im Jahr pro Schnitt um 250 Euro, aktuell liegt der Durchschnitsspreis bei etwa 3.700 Euro. "Das Potenzial für die Zukunft, schätzen wir auf jährlich bis zu 250.000 Räder im gesamten Markt. Die Gewerkschaften rund um Verdi und IG Metall blockieren das Modell der Entgeltumwandlung im Moment noch. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis der öffentliche Dienst überall auch Diensträder nutzen kann. Ich schätze, dass spätestens 2022 alle Arbeitnehmer und Beamte das Dienstrad-Modell nutzen dürfen."

Gewerkschaften sollen reagieren

Alexander Wieborg, Senior Manager Mobility Services (lease-a-bike) in Cloppenburg, blickt ebenfalls positiv in die Zukunft, wenn es um das Dienstrad-Leasing geht. "Wir gehen weiter von hohen Wachstumsraten aus. Für Arbeitgeber wird das Dienstrad-Leasing immer mehr zur Pflicht. Auch die großen Gewerkschaften ändern in Zukunft hoffentlich ihre Meinung zum Dienstfahrrad." Momentan sei es aufgrund von Tarifverträgen für viele Mitarbeiter nicht möglich, ein Dienstfahrrad zu leasen. Von der Halbierung der Ein-Prozent-Regel könnten 99 Prozent der Arbeitnehmer nicht profitieren, da sich die Veränderung lediglich auf S-Pedelecs auswirke. Der Großteil der Unternehmen schließe das S-Pedelec vom Dienstfahrradleasing aber aus, da durch das S-Pedelc weitere Pflichten für den Arbeitgeber entstehen. Der Anteil von E-Bikes bei den Kunden liege nach wie vor bei mehr als 80 Prozent. Dabei würden E-MTB und E-Cargo mehr und mehr nachgefragt.

Steigende Unfallzahlen mit E-Bikes

Mit einem gewissen Argwohn und vermutlich auch Sorge dürften Arbeitgeber auf die jüngst veröffentlichten Unfallzahlen mit E-Bikes blicken. Von Januar bis Ende Oktober 2018 ist die Zahl der tödlichen Unfälle mit elektrischen Fahrrädern nach der offiziellen Statistik bundesweit um fast 30 Prozent auf 83 gestiegen. Im Vergleich zu nicht motorisierten Fahrrädern gehen E-Bike-Unfälle weit überdurchschnittlich häufig tödlich aus, so Unfallforscher. Mehr als ein Fünftel der insgesamt 396 getöteten Radfahrer waren mit elektrischem Antrieb unterwegs, obwohl Elektroräder einen wesentlich kleineren Teil der insgesamt über 70 Millionen Fahrräder in Deutschland ausmachen. Offensichtlich werden häufig Tempo und Bremskraft der E-Bikes falsch eingeschätzt. Entsprechendes Trainig mit dieser Art von Rädern ist meist hilfreich. Die Zahl der nicht tödlichen Unfälle ist sogar noch schneller gestiegen. Insgesamt verlezten sich 6.998 Pedelec-Fahrer - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg um über 50 Prozent. Verletzungen aber bedeuten oft auch den Ausfall am Arbeitsplatz - und das ist etwas, was Arbeitgeber vermutlich gar nicht gern sehen.

von Wolfgang Schäfer

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Nachfrage steigt stetig

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