Von Christina Rath
Sich an kalten Wintertagen in ein vorgewärmtes Auto zu setzen, ist etwas Angenehmes. Möglich macht das eine Standheizung , die etwa 20 Minuten vorm Einsteigen anfängt, Motor und Innenraum zu heizen. Rüstet man sein Fahrzeug nachträglich damit auf, erhöht das den Komfort und es wertet den Wagen auf.
Standheizung, Anhängerkupplung, Rückfahrkamera, verdunkelte Scheiben, Telematik- oder Assistenzsysteme – all dies sind Beispiele für Komfortausstattungen, mit denen man sein Auto aus- oder nachrüsten kann und damit Sicherheit und Komfort erhöhen kann.
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Protzen oder sparen?
Bei der Wahl und Konfiguration seines Fahrzeugs steht ein Dienstwagenberechtigter vor folgendem Konflikt: Wählt er die maximale Ausstattung, kommt er in den Genuss eines schicken und komfortablen Autos, doch aufgrund von höherer Selbstbeteiligung und einer höheren steuerlichen Belastung steigen seine regelmäßigen monatlichen Kosten.
Entscheidet er sich für das andere Extrem, die geringstmögliche Ausstattung, spart er Geld, doch sein Nutzen und Komfort sind entsprechend gering. Im Spannungsfeld dieser beiden Pole wird er also sein Fahrzeug ausstatten. Wie aber sieht die Sache aus, wenn der Dienstwagenberechtigte sein Fahrzeug mit einer Basisausstattung bestückt, einzelne Elemente aber später nachrüsten lässt? Das kann durchaus einen Mehrwert ergeben, wenn man einige Dinge beachtet.
Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung gestellt, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, der der Lohnsteuer unterliegt. Führt der Dienstwagenberechtigte kein Fahrtenbuch, das Fahrleistungen und Kosten einzeln nachweist, gilt die pauschale Nutzwertermittlung, die bekannte Ein-Prozent-Regel.
Bruttolistenneupreis ist entscheidend
Nach der muss er monatlich für Privatfahrten ein Prozent des Bruttolistenneupreises versteuern, außerdem gibt es einen Zuschlag von 0,03 Prozent davon für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Entfernungskilometer. Entscheidend ist hier der Bruttolistenneupreis (mit Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung. Denn dieser Wert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils (siehe § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Aufwendungen für eingebaute Sonderausstattungen von Werk aus erhöhen also stets den maßgeblichen Bruttolistenpreis, und zwar mit den sich aus der Preisliste der Hersteller ergebenden Werten. Damit erhöht sich auch der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Nachträglich eingebaute Ausstattungen dagegen nicht, wie Andreas Mußmann, Verkehrsrechts- und Steuerrechtsfachanwalt bei der Kanzlei Voigt, erklärt. Das wurde in einem Urteil bestätigt.
Der Bundesfinanzhof kam am 13.10.2010 in einem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in einen Dienstwagen nicht in die Bemessungsgrenze der Ein-Prozent-Regel einbezogen werden dürfen, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch nicht über diese Sonderausstattung verfügte.
In einem Rundschreiben vom 4. April 2018 hat die Finanzbehörde das Urteil bestätigt: "Eine in die Bemessungsgrundlage des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur vor, wenn das Kraftfahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist […]. Nachträglich eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale sind durch den pauschalen Nutzungswert abgegolten und können nicht getrennt bewertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, BStBl 2011 II Seite 361)."
Vorteile für alle
Obwohl also das Fahrzeug komfortabler wird, erhöht sich der geldwerte Vorteil nicht - der Dienstwagenberechtigte muss nicht mehr Steuern zahlen und auch für den Arbeitgeber ist das vorteilhaft, denn mit dem gleichbleibenden geldwerten Vorteil bleiben auch die Lohnkosten, die für den Mitarbeiter anfallen, geringer.
Für den Fuhrparkmanager ist die Nachrüstung eines Dienstwagens damit eine interessante Alternative, die man durchrechnen sollte – auch wenn dadurch Mehr an Arbeit auf ihn zukommt (Angebote einholen und durchrechnen, Nachrüstung beauftragen, Rechnungen prüfen etc.).
"Alle Parameter hinterfragen"
"Er sollte aber alle Parameter genau hinterfragen", sagt Maarten Baljet, Director Sales and Consulting der Restwertprognose-Experten bähr & fess forecasts GmbH. Denn ob sich die Nachrüstung positiv auf die Wertentwicklung des Fahrzeugs entwickelt, hängt etwa von der Art des Fahrzeugs, seinem Zustand, dem Image des Herstellers, aber auch von der Marktsituation und vielen weiteren Faktoren ab.
So muss der Fuhrparkverantwortliche zunächst prüfen, was der werkseitige Einbau einer Ausstattung und die Nachrüstung jeweils kosten. Je nachdem kann es hier große Preis-, aber auch Qualitätsunterschiede geben.
Sinnvoll nachrüsten
Eine zentrale Frage sei: "Ist die nachgerüstete Sonderausstattung wertsteigernd, wertneutral oder sogar wertmindernd?"
Beispielsweise sei der Einbau einer Anhängerkupplung bei einem Smart sicherlich nicht wertsteigernd, denn das kleine Auto kann keine größeren Anhänger ziehen. Oder wer seinen Dienstwagen nachträglich rosa lackiere, finde dafür vermutlich den einen oder anderen Liebhaber, aber auf dem Gebrauchtwagenmarkt werde der neue Look wohl weniger gut ankommen.
Eine Standheizung erhöht den Wert des Fahrzeugs schon eher, weil sie den Komfort des Wagens erhöht. Da sie vereiste oder beschlagene Scheiben verhindert, ist sie auch unter Sicherheitsaspekten eher positiv zu bewerten "und damit eine Win-Win-Situation für den Dienstwagenberechtigten und den Fuhrparkmanager", so Baljet. "Da die Einzelfälle aber sehr unterschiedlich sind, muss jeder einzeln betrachtet und abgeschätzt werden."
Beispielrechnung: Nachrüstung beliebter Dienstwagen
Anwalt Mußmann liefert dazu ein Rechenbeispiel. Wir betrachten drei beliebte Dienstwagenmodelle, und zwar einen VW Passat Variant und einen Audi A6 Limousine, zwei Modelle der oberen Mittelklasse, und den BMW X3, einen Kompakt-SUV. Hier soll die Wertentwicklung ohne Nachrüstung betrachtet werden. Anschließend wird berechnet, wie sich der Wert der Fahrzeuge durch die Nachrüstung mit einer Standheizung und einer Anhängerkupplung entwickelt.
Im Falle der Standheizung ist die Nachrüstung nach Angaben des Herstellers Webasto teurer als die werksseitige Ausstattung. Bei der Anhängerkupplung ist es anderes herum. So würden bei der Nachrüstung dieselben Komponenten verbaut wie bei der Erstausstattung, sagt Jens Waldmann, Marketingleiter beim Hersteller Rameder. "In den meisten Fällen ist der Erwerb und Einbau vom Nachrüstmarkt aber bedeutend günstiger. Hier kann es zu Preisunterschieden im vierstelligen Bereich kommen."
Geldwerter Vorteil verändert sich nicht
Die Rechnung (siehe angehängte Tabelle) zeigt in Teil 1 den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei allen drei Modellen, und zwar den jährlich zu versteuernden Wert nach der Ein-Prozent Regel, den 0,03-Prozent-Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, und den alternativ zu wählenden 0,002-Prozent-Zuschlag für Fahrten unter 15 Tagen (hier 10 Tage) im Monat zwischen Wohnung und Betrieb. Dieser geldwerte Vorteil wird – wie eben gezeigt - durch eine Nachrüstung nicht erhöht, die monatliche Belastung des Dienstwagenberechtigten und die Personalkosten des Arbeitgebers ändern sich nicht.
Die hohen Anschaffungskosten eines Dienstwagens werden über sechs Jahre abgeschrieben. Das ist die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, der Zeitraum, in dem das Auto voraussichtlich genutzt werden kann. Bei dieser AfA (Abschreibung durch Abnutzung) ist der Ausgangswert der Nettolistenpreis des Fahrzeugs (ohne 19 Prozent Umsatzsteuer). Jedes Jahr sinkt der Buchpreis um denselben Betrag. Die Entwicklung der Buchpreise der drei Beispiel-Automodelle ist in Teil zwei der Tabelle dargestellt.
Entwicklung der Restwerte
Schließlich haben die Restwerte-Experten bähr & fess die Auswirkungen auf den Restwert beispielhaft durchgerechnet, und zwar bei allen drei Fahrzeugmodellen mit der Nachrüstung einer Standheizung sowie mit einer nachträglich angebrachten Anhängerkupplung. Die Kosten für die Nachrüstungen wurden von den Herstellern Rameder und Webasto veranschlagt und für die Rechnung gerundet. Die Ergebnisse für den Wert der verschiedenen Dienstwagenmodelle nach drei und nach vier Jahren - der üblichen Haltedauer eines Firmenfahrzeugs - fallen unterschiedlich aus.
Daher kann man als Ergebnis festhalten: Wird das Fahrzeug mit einer bedarfsgemäßen Ausstattung nachgerüstet, und stehen die Kosten für diese Nachrüstung im sinnvollen Verhältnis, ist dadurch häufig ein Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeben. Steuerbelastung und Lohnkosten bleiben niedrig, Komfort und /oder Sicherheit des Fahrzeugs werden erhöht, und auch die Auswirkungen auf den Restwert können positiv sein. Man sollte aber immer den Einzelfall prüfen - sich mit dem zukünftigen Wiederverkaufswert genau auseinandersetzen und gut rechnen.