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Verkehrsschild weist auf Diesel-Fahrverbot hin

Inhaltsverzeichnis

Einfahrbeschränkungen für Diesel

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart und Co.

Mit dem Diesel in die Innenstadt? Das geht nicht mehr überall. bfp fuhrpark & management klärt auf, wo welche Regeln gelten.

Von Dr. Katja Löhr-Müller

Kein Fuhrparkbetreiber kommt heute mehr daran vorbei, sich mit Fragen von Mobilität und Umwelt zu befassen. Trotz stetig steigender Reichweiten von Elektroautos und dichterer Ladeinfrastruktur ist es derzeit allerdings nur für wenige Unternehmen interessant, ausschließlich auf Elektromobilität zu setzen. Vor allem für Außendienstmitarbeiter sind Elektroautos heute noch keine Option. Denn welcher Vertriebsmitarbeiter, der zum Teil mehrere hundert Kilometer am Tag unterwegs ist, kann es sich leisten, während der Arbeitszeit regelmäßig sein Auto zu laden? Aus vielen Fuhrparks sind deshalb konventionelle Antriebe und dabei vor allem der Diesel im Dienstwagen immer noch nicht wegzudenken. Wer als Fahrer nicht gerade mit der neuesten Dieselgeneration unterwegs ist, sollte dann aber genau wissen, wo bereits Fahrverbote bestehen, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

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Kein flächendeckendes Fahrverbot in Berlin

So hat Berlin zu Ende 2019 Fahrverbotszonen für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 umgesetzt. Eine flächendeckende Fahrverbotszone wurde allerdings nicht eingerichtet – die Verbote gelten nur für bestimmte Streckenabschnitte. Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten gibt es nicht, jedoch gilt in den betroffenen Straßenabschnitten die sogenannte Anlieger-Regelung. Sie besagt, dass Personen, die ein beruflich oder privat begründetes Anliegen in der Straße haben, von der Beschränkung ausgenommen sind. Dazu gehören Anwohner und deren Besucher, Handwerker, Kunden von Geschäften, Patienten von Arztpraxen und Pflegedienste auf Hausbesuch. Wer unberechtigterweise in die Verbotszone fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

Streckenweises Fahrverbot in Darmstadt

In Darmstadt gilt seit dem 1. Juni 2019 in zwei Straßen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit den Diesel-Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 und Benzinern der Klassen Euro 1 und Euro 2. Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung und örtliche Handwerker mit entsprechender Genehmigung sind vom Fahrverbot ausgenommen. Auch für Anwohner gelten Übergangsregelungen. Alle anderen Fahrzeugführer müssen mit einer nicht unerheblichen Strafzahlung rechnen. Das Bußgeld und die Verwaltungsgebühr betragen immerhin insgesamt 108,50 Euro.

Auch Hamburg sperrt Diesel nur in bestimmten Straßen aus

Schon seit dem 1. Juni 2018 besteht ein partielles Fahrverbot für Hamburg für Kraftfahrzeuge mit den Diesel-Abgasnormen Euro 1/I bis Euro 5/V. Ausgenommen hiervon sind nur Anwohner, Rettungsdienste und Gewerbetreibende. Wer sich nicht daran hält, muss als Fahrer eines Pkws mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen, LKW-Fahrer zahlen 75 Euro.

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Stuttgart: für Diesel Euro 4/IV und älter komplett tabu, für Euro 5 teilweise

In Stuttgart gelten Fahrverbote im gesamten Stadtgebiet für auswärtige Fahrer seit dem 1. Januar 2019 und für die in Stuttgart gemeldeten Einwohner seit dem 1. April 2019. Betroffen sind Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnormen Euro 4/IV und älter. Für Lieferverkehr, Rettungsdienste oder Menschen mit Behinderung bestehen Ausnahmeregelungen. Wer sich auf keine Ausnahme berufen kann, für den wird es teuer. Auch Stuttgart verlangt ein Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro.

Ab Januar 2020 gilt ein ganzjähriges Einzelstreckenverkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge. Von diesen streckenbezogenen Fahrverboten sind Lkw sowie auf zwei Jahre befristet auch Anlieger ausgenommen. Für nachgerüstete Kraftfahrzeuge gilt das neue Fahrverbot ebenfalls nicht. Auch Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung sind für eine Übergangszeit von zwei Jahren ausgenommen, sofern das Update für diesen Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde und der Fahrzeughalter es schriftlich nachweisen kann. Wer genau wissen will, welche weiteren Ausnahmen für welchen Fahrzeugtyp gelten, muss den Luftreinhalteplan in seiner vierten Fortschreibung studieren. Die Ausnahmen sind so kompliziert, dass noch nicht einmal die Landeshauptstadt selbst auf ihren Internetseiten eine verständliche Zusammenfassung zur Verfügung stellt.

Zunächst kein Fahrverbot in Bonn

Für Bonn wird in dem im August 2019 beschlossenen Luftreinhalteplan zunächst auf ein Fahrverbot verzichtet, obwohl ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Fahrverbote zur Verbesserung der Luftqualität für zulässig erachtet hatte. Über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen hinaus soll als weniger einschneidende Maßnahme das Befahren der Innenstadt unattraktiver werden und so die Fahrzeuge draußen gehalten werden.

Keine finale Entscheidung für Köln, Essen und Gelsenkirchen

Für Essen, Gelsenkirchen und Köln hatten die zuständigen Verwaltungsgerichte bereits im November 2018 jeweils ein Fahrverbot ausgesprochen. Allerdings wurden gegen die Urteile Rechtsmittel eingelegt, sodass es noch dauern wird, bis das zuständige Oberverwaltungsgericht über die Verfahren endgültig entschieden hat. Bis dahin dürfen alle Kraftfahrzeuge uneingeschränkt in den Innenstädten fahren.

Frankfurt setzt auf den ÖPNV

Für Frankfurt am Main hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2019 ein flächendeckendes Fahrverbot als unverhältnismäßig abgelehnt. Allerdings müsse die Stadt und das für die Luftreinhaltung zuständige Land nun prüfen, welche Wirkung kleinere Fahrverbotszonen oder die Sperrung einzelner Strecken auf den Stickstoffdioxid-Ausstoß hätten. So erwägt die Stadt zudem sogenannte Pförtnerampeln einzuführen. Solche Ampeln regeln den Verkehrsfluss auf den großen Zufahrtsstraßen, die insbesondere von Pendlern im Rhein-Main-Gebiet genutzt werden. Durch lange Rot-Phasen werden so bewusst Staus verursacht. Dies soll Pendler, die in Frankfurt arbeiten, abschrecken, mit ihrem Pkw in die Stadt zu fahren. Man hofft, dass so verstärkt öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden. Diesem Ziel dient auch die drastische Anhebung von Parkgebühren, die im November 2019 eingeführt wurde. Parken in der Frankfurter Innenstadt ist nun so teuer, dass öffentliche Verkehrsmittel das weitaus billigere Fortbewegungsmittel darstellen.

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