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Diesel-Fahrverbote werden konkreter - ein Überblick

Wer auf den Diesel angewisen ist, hat dieser Tage viel Grund zum Ärger: Über mögliche Diesel-Fahrverbote, die das Bundesverwaltungsgericht nun für zulässig erklärt hat. Über die Bundespolitik, die keine Lösung anbietet. Über Gesetze zur Luftreinhaltung in Städten und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die durch Klagen die Einhaltung dieser Gesetze erzwingen will. Wie dramatisch ist die Lage für Diesel-Fahrer? Ferdinand Dudenhöffer hilft, die möglichen Szenarien einzuordnen. Der Leiter des Zentrums für Automobilforschung (CAR) an der Universität Duisburg-Essen hat sich intensiv mit der Stickoxid-Belastung in Städten auseinandergesetzt. Seine Prognose nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Städte wie Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf und Köln werden um ein Fahrverbot nicht mehr herumkommen." Sie überschreiten die Stickstoffoxid-Grenzwerte zu stark. Gesetzlich vorgeschrieben sind maximal 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft. An den Messpunkten in den genannten Städten werden sie um 40 bis zu 90 Prozent überschritten.

Welche Städte könnten ein Fahrverbot verhindern?

Grundsätzlich hat keine Stadt Interesse an Fahrverboten. Daher wurden viele Pläne entwickelt, um den Stickoxidausstoß zu reduzieren. Mancherorts könnte das gelingen. "In Städten, in denen die Belastung unterhalb von 45 oder 50 Mikrogramm liegt, könnte es noch machbar sein, die Grenzwerte ohne Fahrverbot einzuhalten", sagt Dudenhöffer. In diesem Bereich liegen alle drei niedersächsichen Großstädte mit erhöhten Stickoxidwerten. Hannover und Osnabrück überschritten die Grenzwerte laut Messungen des CAR-Zentrums um vier Mikrogramm. Vor Oldenburg liegen mit 49 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft größere Aufgaben. Die Stadt plant mehrere Maßnahmen, darunter eine grüne Umweltzone, wie sie in vielen Großstädten bereits Standard ist. Zudem will Oldenburg zum Beispiel die Verkehrssteuerung optimieren und ein Logistik-Konzept für den Anlieferverkehr in der Innenstadt entwickeln.

Wie umfangreich muss ein Fahrverbot sein?

Hamburg ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als erste Stadt mit einem Fahrverbots-Plan vorausgeeilt: Ab Ende April sollen zwei einzelne Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt werden. Ferdinand Dudenhöffer bezweifelt die Wirksamkeit dieser Strategie allerdings. "Nur einzelne belastete Straßen zu sperren, wodurch der Diesel-Verkehr dann auf die umliegenden Anwohnerstraßen ausweicht, funktioniert nicht." So drohen weitere juristische Auseinandersetzungen, sollten erneute Messungen zeigen, dass die Grenzwerte trotz des Verbots weiterhin überschritten werden.

Wie schnell können Fahrverbote kommen?

Im Fall von Stuttgart hat das Bundesverwaltungsgericht konkrete Übergangsfristen für jüngere Diesel vorgeschlagen. So seien Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Viel Zeit dürfen sich die Städte aber nicht lassen, um auf die neue Rechtslage zu reagieren. Beispiel Düsseldorf: Zwei Wochen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die DUH Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Grund: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet habe die Bezirksregierung Düsseldorf angewiesen, Fahrverbote auszuschließen.

Darf man in Euro 6 Dieseln auf jeden Fall in die Städte?

Euro 6 ist nicht gleich Euro 6, gibt Dudenhöffer zu bedenken. Einige Euro-6-Diesl haben tatsächlich einen sehr geringen Stickoxidausstoß, andere stoßen hingegen mehraus als ein alter Euro-3-Diesel.

Sind Ausnahmen für Handwerker möglich?

ja. Darauf weist auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung zum Urteil hin. Demnach "bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen."

Was tut die Bundesregierung?

Nichts Messbares. "Die Bundespolitik hat sich bisher sehr zurückgehalten", sagt Dudenhöffer. Die Einführung einer blauen Plakette, die bundeseinheitliche Diesel-Beschränkungen ermöglichen würde, lehnt die Regierung ab. Konkrete Alternativ-Vorschläge fehlen. Laut Informationen des Magazins der Spiegel erwägt der Bund eine Förderrichtlinie für technische Nachrüstungen. So könnten Dieselbesitzer ihre Fahrzeuge mit staatlicher Unterstützung so nachrüsten, dass sie real weniger Schadstoff ausstoßen. "In Neufahrzeugen ist die Technik verfügbar, somit dürfen sich auch viele ältere Modelle nachrüsten lassen", schätzt Dudenhöffer.

von Denny Gille

Foto: Claudia Becker

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