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Was sich alles ändert

Diesel-Paket: Die Maßnahmen und ihre Folgen

Um die Luftqualität in bundesweit 14 Städten zu verbessern, setzt die Bundesregierung auf Umtauschprämie und Filter-Nachrüstung.

Nach den eher überschaubaren Effekten der auf dem Diesel-Gipfel des Sommers 2017 beschlossenen Maßnahmen wurde jetzt noch einmal nachreguliert. Wir geben die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich daraus ergeben.

Wer soll vom neuen Diesel-Paket profitieren?

Nach Willen der Bundesregierung zunächst einmal die Luftqualität in den Innenstädten. Dann natürlich die potenziell von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrer. Die Option Filter-Nachrüstung kommt allerdings nur Einwohnern und Pendlern in derzeit 14 „Intensivstädten“ zugute, in denen die NOx-Werte deutlich zu hoch sind und wo sie durch die bisherigen Maßnahmen nicht gesenkt werden können. Das betrifft die Halter von rund 1,4 Millionen Fahrzeugen der Abgasnormen Euro 4 und 5. Wer nicht dazugehört, geht leer aus. Möglicherweise profitiert diese Gruppe aber von den Umtauschprämien, für deren Ausgestaltung die Hersteller zuständig sind. Renault etwa, einer der ersten Hersteller mit entsprechenden Angeboten, lobt den Rabatt bundesweit aus.

Welche Städte sind „Intensivstädte“?

Die 14 Städte mit einem NOx-Mittelwert oberhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sind München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Prinzipiell ist die Liste aber offen; so können abhängig von der künftigen Luftqualität weitere Kommunen dazukommen oder andere gestrichen werden.

Wie hoch werden die Umtauschprämien sein?

Die Regierung macht keine Vorgaben zu Ausgestaltung und Höhe der Prämien, verantwortlich sind allein die Hersteller und Importeure. Renault etwa lobt bis zu 10.000 Euro aus, Volkswagen will 4.000 bis 8.000 Euro zahlen, BMW bis zu 6.000 Euro. In der Regel dürfte sich der Zuschuss nach dem Neuwagenpreis staffeln und daher in den meisten Fällen unter dem genannten Maximalbetrag liegen.

Lohnt sich der Tausch für den Kunden?

Das hängt von den konkreten Angeboten ab. Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management hält beispielsweise in der Kompaktklasse einen Betrag von mindestens 5.000 Euro für notwendig, um genug Diesel-Fahrer von einem Neuwagenkauf zu überzeugen. Zudem müsse der Wertverlust durch den Dieselskandal bei der Inzahlungnahme des Altfahrzeugs tatsächlich ausgeglichen werden, so der Experte. Trotzdem wäre der Umtausch wohl für die meisten Kunden unterm Strich ein Zuzahlungsgeschäft. Nicht alle Betroffenen können und wollen sich das möglicherweise leisten. Andere werden den Bonus möglicherweise als willkommene Hilfe zum sowieso geplanten Neuwagenkauf begrüßen.

Wo liegt der Unterschied zu den bisherigen, offenbar nicht ausreichend erfolgreichen Abwrack-Prämien?

Wichtigste Änderung: Der Zuschuss soll nun auch beim Tausch des Altautos gegen einen Gebrauchtwagen gewährt werden. Allerdings wäre aus Sicht von Umwelt und Kunden wohl nur ein Euro-6d-Modell wirklich attraktiv. Denn ältere Euro-6-Autos sind häufig alles andere als sauber und stoßen teilweise mehr NOx aus als Euro-4- und Euro-5- Modelle. Sie schützen weder sicher vor künftigen Fahrverboten noch sorgen sie für bessere Luft in den Städten. Die Zahl der wirklich sauberen Euro-6d-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist allerdings noch extrem gering, da viele Pkw-Modelle erst seit diesem Herbst die Vorgaben erfüllen.

Welche Autos eignen sich für die Hardware-Nachrüstung?

Generell lassen sich wohl nur Euro-5-Autos nachträglich mit einem SCR-Katalysator ausrüsten. Und auch unter diesen bei weitem nicht alle. Ein Limit ist vor allem der verfügbare Bauraum für die zusätzlichen Abgasreinigungstechnik. Eine Liste der geeigneten Modelle gibt es bislang nicht. Und auch Halter von Autos, die sich für die Nachrüstung eignen, müssten wohl noch mindestens bis 2020 warten, bis die Technik verfügbar ist und die notwendigen rechtlichen Regelungen getroffen sind. Nicht zuletzt muss aber auch der Fahrzeughersteller mitspielen und zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Bislang hat sich aber lediglich VW positiv zur Nachrüstung geäußert, Daimler will abwarten, die Importeure verweigern sich derzeit komplett, ebenso BMW.

Wie soll nachgerüstet werden?

Vorgesehen ist der Einbau eines sogenannten SCR-Katalysators, der in neuen Diesel-Pkw mittlerweile Standard ist und über die Einspritzung der Harnstofflösung Adblue die Stickoxide im Abgas eliminiert. Ziel ist ein NOx-Ausstoß von 270 Milligramm pro Kilometer. Neu zugelassenen Dieselfahrzeugen sind aktuell 168 Gramm erlaubt.

Wer bezahlt die Nachrüstung?

Steuergelder werden nicht eingesetzt, so viel ist klar. Nach Willen der Regierung sollen auch die Fahrzeughalter nicht zur Kasse gebeten werden. Blieben noch die Autohersteller, die sich bislang aber nicht zur vollen Kostenübernahme bereit erklären. Maximal würden sie wohl, wenn überhaupt 80 Prozent übernehmen, einige Hundert Euro blieben dann noch offen. Die Bundesregierung will weitere Gespräche führen.

Wer übernimmt die Garantie, dass die Nachrüstung dem Auto nicht schadet?

Die Gewährleistung für den Betrieb muss der Nachrüster tragen, also die einbauende Werkstatt und der Hersteller der Nachrüst-Filter. In der Regel dürfte es sich in beiden Fällen um Drittunternehmen handeln. Inwiefern diese die Verantwortung für mögliche tausendfache Schadenfälle übernehmen wollen und können, bleibt abzuwarten.

Haben nachgerüstete Autos freie Fahrt in den NOx-Brennpunkten?

Umgerüstet Autos, die weniger als 270 Milligramm NOx ausstoßen, sollen von Fahrverboten ausgenommen werden. Bislang fehlt dazu aber noch die gesetzliche Grundlage. Kontrolliert werden sollen die Einfahrtbeschränkungen nicht wie diskutiert über einen blaue Umweltplakette, sondern anhand der Nummernschilder. Die kommunalen Verkehrsüberwacher werden zu diesem Zweck Zugriff auf die Datenbanken der Zulassungsbehörden erhalten.

Gibt es neben Umtauschprämien und SCR-Nachrüstung noch andere geplante Maßnahmen?

Die Bundesregierung will in insgesamt 65 Städten mit Grenzwertüberschreitungen weitere Fördermaßnahmen auflegen, etwa Förderprogramm für saubere Kommunalfahrzeuge und Beihilfen für die Katalysator-Nachrüstung bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen.

Bringen die Maßnahmen etwas?

Noch lässt sich das schwer beurteilen. Der Erfolg des Pakets hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Maßnahmen ab. Und davon, ob die Dieselbesitzer sie in Anspruch nehmen. Eine Pflicht dazu gibt es nämlich nicht. (AA/SP-X)

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