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Urteil

Digitalisierung rüttelt nicht an Kostenpauschale

In zweiter Instanz urteilte das OLG Celle, dass 25 Euro als Pauschale für die Abwicklung eines Unfalls rechtens sind. Die Versicherung hatte die Zahlung zuvor verweigert.

Die Kostenpauschale soll bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls eigentlich Streit vermeiden. Vor dem Oberlandesgericht Celle führte sie allerdings zu einem. Das Urteil fiel im Sinne des Geschädigten. Vor dem OLG ging es in zweiter Instanz unter anderem um die Frage, ob eine Pauschale von 25 Euro angesichts durch E-Mail und anderer elektronischer Möglichkeiten gesunkener Kommunikationskosten noch angemessen sei. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers bestritt dies und verweigerte die volle Zahlung.

Sprit und Energiekosten gestiegen

Ohne Erfolg. Das Gericht sah keine Veranlassung, die in seinem Bezirk übliche Kostenpauschale zu ändern. Die Kommunikationskosten machten zum einen nur einen Teil der Pauschale aus, die unter andere auch Aufwendungen für Fahrten zu Werkstatt und Anwalt abdeckt. In diesem Zusammenhang weist das Urteil (14 U 152/20) auf die stark gestiegenen Preise für Kraftstoff hin. Zum anderen seien auch die Stromkosten, an denen die digitale Kommunikation teilhat, gravierend gestiegen. (Holger Holzer/SP-X/deg)

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