Foto: Max Friedhoff / SP-X
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ABGASNORM

Durchblick durchs verwirrende Zahlenspiel

Ist mein Auto von eventuellen Fahrverbotszonen in Innenstädten betroffen? Ein Blick in den Fahrzeugschein gibt verlässliche Auskunft.

Die Zahl der Städte, die Fahrverbotszonen für ältere Diesel-Pkw aussprechen müssen, wächst weiter. So werden nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts beispielsweise auch Köln und Bonn ab 2019 ältere Diesel aus Teilen des Stadtgebiets verbannen. In der Domstadt sind von dem Verbot ab ab April nächsten Jahres zunächst Selbstzünder mit der Euro-4-Norm und ab September dann auch Diesel nach Euro 5 betroffen – weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen.

Aber woher weiß man, welche Abgasnorm das eigene Auto erfüllt? Hier hilft ganz einfach ein Blick in den Fahrzeugschein (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil 1). Unter Punkt 14 steht, ob das Fahrzeug nach Euro 6, Euro 5, Euro 4 oder noch älter eingestuft ist.

Schlüsselnummer unter 14.1 gibt genauen Aufschluss

Wer es genauer wissen will, sollte einen Blick auf die Schlüsselnummer unter „14.1“ werfen. Die dort abgebildeten Zahlen lassen sich in Tabellen entschlüsseln. Die zwei Endziffern „00“ bis „88“ stehen demnach für Euro 1 bis Euro 4 und die Kombinationen „35A0“ bis „35M0“ für Euro 5. Alle Kombinationen ab „36N0“ weisen auf Euro-6-Autos hin. Möchte man auf dem neuesten Stand sein, sollte die Schlüsselnummer mit „36AG“, „36AH“, „36AI“, „36BG“, „36BH“ oder „36BI“ beginnen. Diese Kennziffern sind der aktuellsten Norm Euro 6d-Temp zugeordnet und weisen auf Motoren hin, die nach derzeitigem Stand zumindest in den nächsten Jahren nicht von Fahrverboten betroffen sein werden. (AA/SP-X)

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