Ladeparks vor dem Unternehmen sind selten ein juristisches Problem. Das Parken in der heimischen Tiefgarage versuchten manche Hauseigentümer bereits zu verbieten – ohne Erfolg.
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Ladeparks vor dem Unternehmen sind selten ein juristisches Problem. Das Parken in der heimischen Tiefgarage versuchten manche Hauseigentümer bereits zu verbieten – ohne Erfolg.

Urteil

E-Autos dürfen in privater Tiefgarage abgestellt werden

Gerichte schieben Parkverboten für E-Autos einen Riegel vor: Auch das Amtsgericht Wiesbaden erlaubt E-Autos in der Tiefgarage.

Wohneigentümergemeinschaften können das Abstellen von E-Autos in ihrer Tiefgarage nicht verbieten. Eine solche Regelung würde das geltende Recht auf eine eigene Ladestation unterlaufen, wie das Amtsgericht Wiesbaden jetzt geurteilt hat. In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss das Parken von E-Autos in der gemeinschaftlichen Garage untersagt. Unter anderem befürchtete die Versammlung, dass eine erhöhte Brandgefahr von dieser Art Fahrzeugen ausginge.

Gericht entscheidet zugunsten des Klägers

Einer der Eigentümer klagte gegen das Verbot und siegte nun vor Gericht. Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben, zitiert die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) aus der ihr vorliegenden Entscheidung. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle, heißt es weiter (Az.: 92 C 2541/21). (Holger Holzer/SP-X/dnr)

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