Das Managen eines Fuhrparks ist weit mehr als nur Firmenwagen bestellen und Wartungstermine überwachen. Das weiß jeder, der sich jeden Tag mit dem Fuhrparkmanagement beschäftigt. Dennoch ist dieses Bild des Aufgabengebiets des Fuhrparkmanagers in vielen Unternehmen weit verbreitet. So kommt es, dass das Flottenmanagement an Mitarbeiter, zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Aufgaben, delegiert wird. Vorgesetzte oder die Geschäftsführung sind sich oft der rechtlichen Konsequenzen und des zusätzlichen Arbeitsspektrums, welches dieser Job mit sich bringt, nicht bewusst.
Die Verwaltung des Fuhrparks ist eine komplexe Managementaufgabe
So kommt es, dass auch viele Fuhrparkverantwortliche sich ihren Aufgaben und Pflichten nicht bewusst sind. Schlimmstenfalls erkennen sie erst dann ihren Verantwortungsbereich, wenn sie persönlich haftbar gemacht werden. Das kann schnell passieren. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug ohne oder mit einer dem Fahrzeug nicht entsprechenden Fahrerlaubnis unterwegs ist (Pflicht: regelmäßige Führerscheinkontrolle durch den Fuhrparkmanager). Kommt es zu einer Polizeikontrolle oder zu einem Unfall, haftet der Fuhrparkmanager, da er eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis genehmigt hat. Das kann, je nach entstandenem Schaden, zu einer Geldbuße oder Haftstrafe für den Fuhrparkverantwortlichen führen. Denn wer Fahrzeuge über seine Firma zulässt, und seien es auch nur zwei, steht in der Halterhaftung nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Diese Verantwortung liegt zunächst bei dem Firmeninhaber, der diese Verantwortung aber meist an den Fuhrparkverantwortlichen abgibt.
Schwierig wird es auch für den Fuhrparkverantwortlichen, wenn die Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 70 / BGV D29) nicht eingehalten werden. Kommt es zum Beispiel mangels geeigneter Ladungssicherung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann die BG die Übernahme der Krankenkosten verweigern bzw. die Kosten sich vom Fuhrparkmanager zurückholen. Das sind nur zwei Beispiele aus den zahlreichen rechtlichen Pflichten, die zu erfüllen sind und deren Einhaltung regelmäßig überprüft werden muss.
Neben den rechtlichen Pflichten kommen die kaufmännischen Aufgaben, wie zum Beispiel Beschaffung, Kostenkontrolle, Schadenmanagement, Abrechnungen und Verwertung der Flottenfahrzeuge bis hin zur regelmäßigen Fahrerkommunikation hinzu.
Für Klarheit sorgen die neuen E-Learning-Angebote der bfp AKADEMIE
Einsteiger mit und ohne Vorkenntnisse in der Fuhrparkverwaltung sollten einen Blick auf die neuen E-Learning-Angebote werfen. Das Online-Seminar Grundausbildung Fuhrparkmanager(in) vermittelt praxisbezogen das nötige Wissen, um einen Fuhrpark rechtsicher, nachhaltig und effizient zu managen.
Die Grundausbildung ist modular aufgebaut und passt sich dem persönlichen Zeitkontingent der Teilnehmer an. Lern- und Arbeitspensum lassen sich somit individuell bestimmen, ob am Wochenende, spät abends oder während der Arbeitszeit.
Weitere Informationen und Termine stehen auf www.bfp-akademie.de.
von Clemens Noll-Velten