AdobeStock_54675844.jpeg
vipclub badge
Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
Bund, Länder und Kommunen fördern Unternehmen und spezielle Branchen bei der Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität.

Inhaltsverzeichnis

eHUB

E-Mobilität: Diese Fördermöglichkeiten gibt es für Unternehmen

Neben der BAFA-Förderung gibt es noch weitere staatliche Förderangebote für Unternehmen, die ihren Fuhrpark mit E-Fahrzeugen erweitern wollen und auch Lademöglichkeiten anbieten möchten. Manche lassen sich auch kombinieren. Update: 23.11.21

Soviel steht fest: Verlängerung bedeutet nicht automatisch Aufschub. Denn nur weil das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) jüngst seine Förderungen für E-Mobilität bis 31. Dezember 2025 ausgedehnt hat, ist unter Flottenverantwortlichen von Zurückhaltung keine Spur. Der Anteil an batterieelektrischen Fahrzeugen, Plug-in-Hybriden sowie Brennstoffzellen-Fahrzeugen bei Flotten-Neubestellungen wuchs in den letzten Jahren kräftig – und für 2021 dürfte eine weitere Rekordmarke erreicht werden. Ein Treiber hierfür stellt zweifellos eben jene Innovationsprämie (ehemals Umweltprämie) dar. Wer weiß schließlich, ob es noch einmal so günstig sein wird, die neue Technik in seinem Fuhrpark zu begrüßen? Also visieren viele Unternehmen weiterhin die gut gefüllten Fördertöpfe an.

Ganz ohne sind die Parameter jedoch nicht, die einen erfolgreichen Förderantrag voraussetzen. Das ausschüttende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) differenziert zum einen zwischen den Antriebstypen reiner E-Antrieb und Plug-in-Hybrid; zum anderen ist der Listenpreis des Basismodells entscheidend. Folgendermaßen fallen die Prämien beim Fahrzeugkauf aus:

Förderung_E-Autos.jpeg
Foto: bfp FUHRPARK & MANAGEMENT
Das ausschüttende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) differenziert zum einen zwischen den Antriebstypen reiner E-Antrieb und Plug-in-Hybrid; zum anderen ist der Listenpreis des Basismodells entscheidend. 

Mit der Verlängerung kommen Änderungen

Neben der geringeren Förderungssumme gelten bei Plug-in-Hybriden zusätzliche Einschränkungen – die mit der Verlängerung des Programms strenger werden. Aktuell ist eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern vorgeschrieben, diese erhöht sich im Oktober 2022 auf 60 Kilometer und auf 80 Kilometer ab Januar 2024. Ein nur noch bis Oktober 2022 geltendes Alternativkriterium gibt auch grünes Licht für Plug-in-Hybride, die im Spritbetrieb nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Endgültig verabschiedet sind die neuen Regularien – Stand September 2021 – allerdings noch nicht. Welche Fahrzeuge zum aktuellen Zeitpunkt für die staatliche Finanzspritze infrage kommen, dazu führt das BAFA eine Liste

Dass Fuhrparkverantwortliche sich auf diese aber nicht vollends verlassen sollten, bestätigte im April 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Das BAFA hatte eine erst bewilligte und sogar ausgezahlte, doch schließlich widerrufene Prämienausschüttung zu verteidigen. Der Kläger versuchte, den Kauf eines zu diesem Zeitpunkt auf besagter Liste befindlichen Fahrzeugs subventionieren zu lassen. Der vom Hersteller und so auch vom BAFA geführte Basismodell-Listenpreis betrug 59.999,99 Euro. Nur konnte der Hersteller diese Ausführung gar nicht liefern, ein Zusatzpaket mit diversen Features für 9.800 Euro sei obligatorisch, so der Autobauer. Das BAFA erfuhr erst nach der Prämienausschüttung vom nicht existenten eigentlichen Basismodell, bewertete das Fahrzeug neu und strich es aus seiner Liste – denn inklusive Pflicht-Zusatzpaket übersteigt sein Listenpreis das Maximum von 65.000 Euro. Das Frankfurter Gericht gab dem BAFA recht, der Kläger hatte die Prämie zurückzuzahlen. 

Digitalisierung erleichtert den BAFA-Antrag

Ein besonders verzwickter Fall – klar. Doch selten kommt ein Förderungsprozess gänzlich ohne Tücken aus. Wobei sich das BAFA spürbar um einen insgesamt unkomplizierten Vorgang bemüht. So ist der Antrag innerhalb eines Jahres nach Zulassung komplett digital online zu stellen. Für Fuhrparkmanager interessant: Ein Sammelantrag für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge spart viel Zeit. Das BAFA holt sich die nötigen Daten zudem automatisch über die eingegebene Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Förderung auch von Leasingfahrzeugen

Zudem legitimiert nicht nur der Kauf von E-Fahrzeugen zur Förderung; auch das in vielen Fuhrparks bevorzugte Leasing lässt sich durch die Innovationsprämie attraktiver gestalten. Hierfür gibt es ebenfalls eine Staffelung, bei der Unterschiede zwischen Antriebstypen, Basismodell-Listenpreisen sowie Leasing-Laufzeiten zu berücksichtigen sind. Hier die Übersicht:

Förderung_E-Autos_Laufzeit.jpeg
Foto: bfp FUHRPARK & MANAGEMENT
Nicht nur der Kauf- sondern auch der Leasingfuhrpark profitiert von der Förderung des BAFA. 

Kombinationsmöglichkeit mit weiteren Förderungen

Das Ende der Förderfahnenstange ist damit allerdings noch nicht erreicht. Die Prämie des BMWi kann mit weiteren Kaufanreizen kombiniert werden – im Folgenden beschrieben:

Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ (BMU)

Seit 2020 und noch bis Ende 2022 bezuschusst das Bundesumweltministerium (BMU) mit insgesamt 200 Millionen Euro Betriebe aus dem Sozial- und Gesundheitswesen, die ihre Flotte elektrifizieren wollen. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten, die unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung fallen, können sich über eine Pauschalförderung von 10.000 Euro pro Fahrzeug freuen sowie über 1.500 Euro pro AC-Wallbox oder 2.500 Euro pro AC-Ladesäule (jeweils bis 22 kW).

Größere Organisationen und Unternehmen wiederum können die Übernahme von 40 bis 60 Prozent individuell anfallender Mehrkosten beantragen, Ladestationen werden an dieser Stelle allerdings nicht gefördert. Auch Leasinganbieter sollen sich aus dem Topf bedienen dürfen, wenn der jeweilige Kunde aus besagter Branche stammt und die Förderung weitergegeben wird. In allen Fällen sind die zu bezuschussenden Neuanschaffungen erst nach Zuwendungsbescheid zu kaufen oder zu leasen. In Kombination mit der Innovationsprämie wird bei dieser nur der Herstelleranteil ausgezahlt – bei Kauf ein Drittel der eigentlichen Prämie, bei Leasing die Hälfte. Ein Antrag muss bis 1. März 2022 eingereicht und das Projekt bis 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Förderrichtline Elektromobilität (BMVI)

Das BMVI hält ebenfalls Gelder für die klimafreundliche Mobilität bereit – und das sogar speziell für Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Neben Studien zu neuen Elektromobilitätskonzepten sowie weiteren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten subventioniert die Behörde über die sogenannte „Förderrichtlinie Elektromobilität“ immer wieder auch E-Flottenprogramme und Ladeinfrastruktur. Der Rahmen richtet sich nach Größe des Vorhabens sowie des Anfragenden. Die NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) kümmert sich um die Ausschreibung und die Verteilung der Gelder. Flottenmanager sollten die befristeten Förderaufrufe immer im Blick behalten.

Update 23.11.21

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Diese gilt für Mitarbeiterparkplätze, Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Aus der Staatskasse werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 900 Euro pro Ladepunkt inklusive des Netzanschlusses bezahlt. Die Ladepunkte dürfen maximal eine Ladeleistung von 22 Kilowatt abgeben. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an Unternehmen erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe. Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen und aufnehmen lassen. Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)

Über die KfW können kommunale und mittelständische Unternehmen (Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro, mehrheitlich in Privatbesitz) zudem zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen, um firmenintern die Mobilitätswende voranzutreiben. Pro Vorhaben lassen sich bis zu 25 Millionen Euro abrufen – bei 0,04 Prozent effektivem Jahreszins. Einen Klimazuschuss von bis zu 3 Prozent gibt‘s obendrein. Der Kredit muss vor der Beschaffung genehmigt werden.

Für die Überlassung von Wallboxen für Heimlader lässt sich zudem ein Zuschuss von 900 Euro in Anspruch nehmen.

Weitere, länderspezifische Programme

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW Ladestationen auch im nicht-öffentlichen Raum. Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt können Unternehmen vor Ort einstreichen.

Berliner Flottenverantwortliche sollten für ihr E-Vorhaben das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) genaustens studieren. Neben diversen Fahrzeugklassen werden auch Ladeinfrastruktur und Beratungsangebote mitfinanziert.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt ebenso etwas dazu, wenn heimische Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen etc. ihre E-Maßnahmen vorbringen. Darunter fallen auch Elektromobilitäts-Projekte. Die Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 30 Prozent.

Diverse Kommunen und Landkreise haben ebenso Fördermöglichkeiten ausgerufen, Flottenverantwortlichen ist zu empfehlen, vor Fahrzeug- oder Ladepunktbestellung diverse Stellen abzuklappern.

Skoda_Octavia_RS.jpeg

Hybridantrieb

Plug-in-Hybride von Skoda weiter förderfähig

Zum 1. Januar 2022 werden die Regeln für eine BAFA-Förderung von Plug-in-Hybriden strenger. Die aktuellen Skoda-Modelle erfüllen sie schon jetzt.

    • Hybrid-Antrieb

Diese Regeln gelten in anderen Ländern

Europäisches Fuhrparkmanagement - ein Blick nach Österreich

Einen Fuhrpark über die Ländergrenzen zu verwalten, stellt Unternehmen und Fuhrparkmanager vor einige Herausforderungen. bfp hat sich angesehen, wie es bei unseren Nachbarn in Österreich aussieht.

    • Fuhrparkmanagement, Dienstwagen, Firmenwagen
AdobeStock_118433827.jpeg

Heftvorschau 10/2021

Das sind die Top-Themen der bfp 10/2021

Am 6. Oktober 2021 erscheint die Ausgabe 10/2021 der Fachzeitschrift bfp FUHRPARK & MANAGEMENT. Auch dieses Mal wieder gefüllt mit topaktuellen Themen, die das Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement in der Praxis leichter machen. Seien Sie mit Ihrem Unternehmen dabei, Anzeigenschluss ist am 17. September 2021.

    • Themenvorschau
Plug-in-Hybriden wird ganz der Stecker gezogen, E-Auto-Förderung stark gedeckelt

Mobilitätswende

BBM: Deckelung von Umweltbonus großer Fehler

Ampel beschließt Kaufprämie für E-Autos in 2023 spürbar zu kürzen, Förderung für Plug-in-Hybride fällt ganz weg. BBM kritisiert neues Maßnahmenpaket scharf.

    • Alternative Mobilität, Car Policy, Dienstwagen, eHUB, Elektro-Antrieb, Firmenwagen, Fuhrparkmanagement, Fuhrparkmarkt, Hybrid-Antrieb, Leasing

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!