Wer weiß, wie breit das eigene Fahrzeug mit ausgeklappten Außenspiegeln ist, kann sich etwa in Baustellen auf die richtige Spur einordnen. In baustellenbedingten Straßenverengungen gelten oft Beschränkungen für Fahrzeuge, die breiter als 2 oder 2,10 Meter sind. Schon viele Kompaktfahrzeuge überschreiten diese Vorgaben.
Nicht immer geben die Hersteller die Fahrzeugbreite inklusive Spiegel in den technischen Daten an; in den Zulassungspapieren ist nur der Wert ohne Spiegel vermerkt. Wer keine Angaben findet, legt selbst Hand an. Der Automobilclub ACE rät, einfach mit einem Maßband von einem Außenspiegel durch die geöffneten Fenster zum nächsten zu messen. Am besten mache man dies zu zweit, um ein korrektes Anlegen und Ablesen des Maßbands zu gewährleisten. (Elfriede Munsch/SP-X/deg)