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Foto: Leaseplan
Geladene Gäste: Im Fuhrpark von Ministerien und nachgeordneten Behörden in Baden-Württemberg kommen 162 Fahrzeuge mit Ladestecker hinzu.

BaWü macht den Anfang

Erste Sammelausschreibung für E-Autos

Um die „Clean Vehicle Directive“ umzusetzen, hat das Verkehrsministerium die erste große Ausschreibung in Baden-Württemberg gestartet.

Am Montag dieser Woche ist die erste Dienststellen-übergreifende Sammelausschreibung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gestartet. Für Ministerien und nachgeordnete Behörden in Baden-Württemberg hat das Verkehrsministerium 162 Fahrzeuge in 17 Losen mit unterschiedlichen Anforderungen europaweit öffentlich ausgeschrieben. Nach derzeitigem Stand werden 78 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit Plug-in-Hybriden und 70 Fahrzeuge mit batterielektrischem Antrieb angeschafft. Hinzu kommen 14 rein elektrische Transporter.

Landesfuhrpark wird schrittweise umgestellt

Das im Dezember 2020 vom Ministerrat beschlossene Projekt zur Sammelausschreibung ist ein weiterer Baustein zur schrittweisen Umstellung der Fahrzeuge im Fuhrpark des Landes auf alternative Antriebe, die bereits im Jahr 2012 begonnen wurde. Von ursprünglich über 148 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2011 konnte der durchschnittliche Emissionswert bis zum Jahresende 2020 auf 93,96 Gramm CO2 pro Kilometer für Fahrzeuge im Personentransport gesenkt werden, womit der 2014 beschlossene Zielwert leicht übertroffen wurde.

Unter Leitung des Verkehrsministeriums wurde nun im Projekt Sammelausschreibung vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) und vom Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) der Fahrzeugbestand und der absehbare Beschaffungsbedarf von mehr als 250 Dienststellen der Landesverwaltung ermittelt, systematisiert und zu Losen gebündelt.

Die Vertrags- und Vergabeunterlagen für die erste Sammelausschreibung wurden vom Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) als zentrale Beschaffungsstelle des Landes am Mittwoch veröffentlicht. Bis zum Mittag des 9. September können Bieter ihre Angebote einreichen. Der Zuschlag soll im November 2021 erfolgen. Mit ersten Fahrzeugauslieferungen rechnet das Ministerium im Frühjahr 2022.

Neue EU-Richtlinie diktiert den CO2-Ausstoß

Seit Anfang August gelten neue rechtliche Anforderungen an die Beschaffung sauberer Fahrzeuge durch die öffentliche Hand. Die Europäische Richtlinie (EU)2019/1161 (Clean Vehicle Directive) gibt für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen Mindestziele für CO2- und Luftschadstoffemissionen vor.

Als Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) wurde die EU-Richtlinie im Juni in nationales Recht umgesetzt und ist seit dem 02.August dieses Jahres anzuwenden. Seitdem dürfen 38,5 Prozent der von der öffentlichen Hand beschafften Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, also PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, einen Emissionswert von 50 Gramm CO2 pro Kilometer nicht überschreiten. (deg)

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