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Fehlende Kältemittel bringen Autofahrer ins Schwitzen

Kältemittel für die Klimaanlagen älterer Pkw könnten künftig knapp werden. Weil die EU die eh schon geringe Importmenge weiter einschränken will, droht vielen Autofahrern ein heißer Sommer.

Bereits im vergangenen Jahr saßen zahlreiche Kfz-Werkstätten in Sachen Kältemittel über Wochen hinweg auf dem Trockenen, wie das Branchenmagazin „kfz-betrieb“ herausgefunden hat. Dieses Jahr droht dem Bericht zufolge ein echter Notstand. Betroffen sind Autofahrer, die ihre Klimaanlage warten oder reparieren lassen müssen – etwa weil sie leckt oder das Fahrzeug einen Unfall gehabt hat.

Grund für den stockenden Nachschub an dem R134a genannten Gas ist eine Einfuhrbeschränkung der EU. Seit 2015 wird der Import des Kältemittels stufenweise reduziert. Hintergrund ist der von der Politik forcierte Wechsel auf ein anderes Kältemittel; seit 2017 ist für Neuwagen der Stoff R1234yf vorgeschrieben, R134a ist somit ein Auslaufmodell. Trotzdem fahren noch Millionen ältere Autos mit dem alten Kältemittel auf deutschen Straßen.

Prinzipiell wäre auch bei älteren Klimaanlagen der Einsatz des neuen Kältemittels möglich, da die Technik sich bei dem Wechsel zu R1234yf kaum verändert hat. Allerdings ist dem Bericht des Fachmagazins zufolge aktuell noch völlig unklar, ob das Einfüllen des neuen Kältemittels in die alte Anlage legal wäre. Andernfalls würde in einem solchen Fall die Typgenehmigung des Autos verlöschen.

Für eine dauerhafte Lösung des Problems könnten nur die Fahrzeughersteller sorgen. Sie müssten die Altfahrzeuge für R1234yf homologieren, haben daran aber kein großes Interesse. Eine Zertifizierung würde Geld kosten, aber keine Einnahmen generieren. Alternativ wäre eine befristete Ausnahme bei der EU-Importbeschränkung. Allerdings gibt es noch keine entsprechenden Pläne. Autofahrer müssen also zunächst hoffen, dass ihre Klimaanlage erst einmal nicht den Geist aufgibt.

Quelle:  Spotpress.de / Holger Holzer / SP-X. /

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Wer ihn hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 abgeben: Der „Lappen“ wird zwangsweise durch die „Karte“ ersetzt, sonst ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

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