Seit Oktober gilt der Strafbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen". Wer mit seinem Auto vor der Polizei zu fliehen versucht, kann auch dafür bestraft werden. Darauf weist das Rechtanwaltsportal ra-online hin.
Wilde Verfolgungsjagd
Im vorliegenden Fall bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart im Beschluss vom 04.07.2019 (4 Rv 28 Ss 103/19) ein Urteil des Amtsgerichts Münsingen. Dieses hatte am 2. Oktober 2018 einen Autofahrer wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden.
Ihm wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Außerdem verhängte das Amtsgericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von neun Monaten.
Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet
Vorangegangen war eine wilde Verfolgungsfahrt, nachdem der Autofahrer am 1. Mai 2018 vor einer Polizeikontrolle geflohen war. Dabei beschleunigte er stark, überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, fuhr über rote Ampeln und gefährdete die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer.
So wurde er in einer Ortschaft mit Tempo 145 km/h geblitzt, schnitt Kurven und war auf einer Bundesstraße bei einem Tempolimit von 70 km/h bis zu 180 km/h schnell unterwegs. Die Polizei musste aus Sicherheitsgründen die Verfolgung abbrechen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart schloss sich der Einschätzung des Amtsgerichts an. Die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, müsse auch nicht Haupt- oder Alleinbeweggrund für die Fahrt sein.
Vielmehr könne auch in Fällen der "Polizeiflucht" eine Strafbarkeit nach Paragraf 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorliegen, wenn die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelfall - wie in diesem Falle - festgestellt werden können. (SP-X/cr)