Der Countdown zum Führerscheinumtausch hat längst begonnen. Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare ersetzt sein
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Der Countdown zum Führerscheinumtausch hat längst begonnen. Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare ersetzt sein

Ratgeber

Führerschein-Umtausch: Stichtag 19. Januar

Es geht los mit dem Führerschein-Umtausch. Wir sagen, was es zu beachten gilt.

Der Countdown zum Führerscheinumtausch hat längst begonnen. Bis 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare ersetzt sein. Der Umtausch der rund 43 Millionen Lizenzen geschieht in jährlichen Etappen. Stichtag ist jeweils der 19. Januar. Grundlage für die Aktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die ab 2033 eine europaweit gültige, einheitliche und fälschungssichere Fahrlizenz vorsieht.

Auf den Zeitrahmen achten

Zuerst geht es den alten Papier-Führerscheinen an den Kragen, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Hier ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich. Grund dafür ist, dass bei diesen Papierdokumenten oftmals das Ausstellungsdatum nicht mehr lesbar ist.

Los geht es mit den Führerscheinbesitzern, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müssen zum 19.1.2022 ihre alte Papier-Fahrerlaubnis gegen ein fälschungssicheres Exemplar gewechselt haben. 2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 gefragt. 2024 ist das Stichjahr für die Altersgruppe 1965 bis 1970, 2025 für die Jahrgänge ab 1971. Zeit lassen dürfen sich alle, die vor 1953 das Licht der Welt erblickt haben. Sie brauchen nicht vor dem 2033 tätig zu werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass es noch unklar ist, wie viele von ihnen dann noch altersbedingt aktiv Auto fahren.

Für alle Karten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, gilt nur das Ausstellungsdatum. Sie werden ab 2026 getauscht. Das trifft auch auf die Führerscheine zu, die zwar vor 1999 erworben wurden, aber zum Beispiel wegen Verlusts, Diebstahls oder dem Wunsch nach dem handlicherem Scheckkartenformat neu ausgestellt wurden.

15 Jahre Gültigkeit, Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass erneuert werden. Für die ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führescheine gilt bereits die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Die mit der Führerscheinprüfung erworbenen Fahrberechtigungsklassen gelten weiter und werden in das neue Dokument entsprechend der aktuellen Klassifizierung eingetragen.

Neben einem Personalausweis oder Reisepass muss man seinen Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto mitbringen. Sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde, benötigt man noch einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister, die sogenannte Karteikartenabschrift.

Zurzeit muss man mit rund 25 Euro rechnen. Dazu kommen Kosten für das Lichtbild. Wer den Führerschein nicht selbst abholt, sondern sich zuschicken lässt, muss dafür extra zahlen.

Was passiert, wenn man nicht umtauscht?

Wer mit einem alten Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich zieht. Bedingt durch Corona-Maßnahmen in den Verwaltungen kann sich der Bearbeitungsprozess beim Führerschein-Umtausch allerdings verzögern und die früher üblichen sechs bis acht Wochen überschritten werden. Umtauschwillige sollten sich daher früh um einen Termin bemühen. Das gilt besonders für die geburtenstarken Jahrgänge, die ab 2023 ihre Führerscheine tauschen müssen.

Zumal die Umtauschfristen nicht wegen der Corona-Maßnahmen verlängert werden. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr informiert, bleibt es bei den Fristen. Allerdings ist eine bundeseinheitliche Verfahrensweise im Gespräch, dass bei Vorlage eines Alt-Führerscheins von einer Geldbuße als Sanktion zurzeit abgesehen wird. Stattdessen soll eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins eingeräumt werden. Aber: Wer möchte, kann schon vor seinem offiziellen Umtauschtermin den neuen Führerschein beantragen. (Elfriede Munsch/SP-X/cfm)

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