Ab dem 20. Mai wird es eine neue Kategorie bei der Hauptuntersuchung geben. Die neue Bewertung "Gefährliche Mängel" wird zwischen "Erhebliche Mängel" und "Verkehrsunsicher" eingeordnet. Laut Dekra sind damit Mängel bezeichnet, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs nötig machen.
Weiterfahrt erlaubt – aber keine neue Plakette
Die Fahrt zur nächsten Werkstatt oder nach Hause ist also möglich. Bei als verkehrsunsicher eingeschätzten Fahrzeugen wird hingegen sofort die Prüfplakette entfernt und die zuständige Behörde unterrichtet. Eine Weiterfahrt ist nicht möglich. Eine neue HU-Plakette gibt es für Autos mit gefährlichen Mängeln genauso wenig wie für Fahrzeuge mit der nächstniedrigeren Einstufung „Erhebliche Mängel“. Bestanden ist die Prüfung hingegen weiterhin, wenn gar keine oder nur geringe Mängel vorliegen.
Hintergrund der Einführung der neuen Mängelkategorie ist die Harmonisierung der technischen Untersuchungen in Europa. Die Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie führt auch zu weiteren leichten Änderungen im Mängelkatalog von Dekra, TÜV und Co. In der Regel handelt es sich dabei um Präzisierungen. (KH/SP-X)